Rechtsgrundlagen des Instituts

Bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungs­wissenschaften Speyer bestand seit 1962 eine Forschungs­einrichtung. In deren Nachfolge wurde durch Anordnung des Ministerpräsidenten des Landes Rheinland-Pfalz vom 31. Mai 1976 (GVBl. 1976, S. 184) mit Wirkung vom 1. Januar 1976 das Deutsche Forschungs­institut für öffentliche Verwaltung errichtet.

Im Anschluss an eine Empfehlung des Wissenschafts­rats, in der dieser die Rolle des Instituts als Kompetenz­zentrum der Verwaltungs­forschung in Deutschland hervorhob, wurde das Institut organisatorisch und programmatisch umgestaltet.

Das Institut ist heute eine rechts­fähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit eigenen Organen. Es untersteht der Aufsicht des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur. Das Institut wird von Bund und Ländern gemeinschaftlich finanziert.

Derzeit gilt das Landes­gesetz über die Deutsche Universität für Verwaltungs­wissenschaften Speyer (Verwaltungs­universitäts­gesetz - DUVwG) in der Fassung vom 19. November 2010 (GVBl. 2010, S. 502), zuletzt geändert durch Artikel 20 des Gesetzes vom 19. Dezember 2018 (GVBl. 2018, S. 448). Das Institut ist Regelungs­gegenstand der §§ 67-70 des Verwaltungs­universitäts­gesetzes.

Die auf dem geänderten Verwaltungs­universitäts­gesetz beruhende Landesverordnung (GVBl. 2015, S. 531), die die Tätigkeit des Instituts im Einzelnen regelt, ist am 1. Januar 2016 in Kraft getreten.

Die ursprüngliche Institut­sordnung vom 27. September 1977 (Staats­anzeiger Rheinland-Pfalz, Nr. 50 vom 27.12.1977, S. 922) ist im Laufe der Entwicklung ebenfalls an die geänderte Struktur und Arbeits­weise des Instituts angepasst worden. Die Institutsordnung vom 22. Juni 2017 verkündet im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz am 10. Juli 2017, S.673 f. regelt die satzungsmäßigen Aufgaben des Forschungsinstituts.

Das Institut hat sich außerdem Regeln guter wissenschaftlicher Praxis gegeben sowie einen Gleichstellungs- und Familienförderplan erstellt.

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