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Cybersicherheit in den neuen EU-Rechtsakten
Das Projekt "Cybersicherheit in der EU" befasst sich mit der Analyse der neuen Rechtsakte der EU zur Förderung der Cybersicherheit. Im Fokus stehen insbesondere die NIS-2-Richtlinie, der EU Cyber Solidarity Act und der Cyber Resilience Act.

AI used by the state: Safeguarding autonomy and human rights with transparency to citizens and support for public servants
Die VW-Stiftung fördert ein Drittmittelprojekt zur Entwicklung eines KI-Transparenzregisters für die öffentliche Verwaltung.

Europäische Verwaltungsdatenräume
Um Daten gezielt auszutauschen, bedarf es klar definierter Funktionsbereiche. Die EU-Kommission fördert daher sektorspezifische und -übergreifende Datenräume, um insbesondere auch für die Verwaltung große Datenpools aufzubauen.

Kommunale Unternehmen im Regime des Datennutzungsgesetzes
Für kommunale Unternehmen ist es von immer größerer Bedeutung, in welchem Umfang sie ihren Datenfundus intra- und interorganisatorisch auswerten dürfen und Dritten ebenfalls eine Nutzung gestatten müssen. Den einfachrechtlichen Rahmen, in dem sie sich insoweit bewegen dürfen, steckt seit dem Jahr 2021 das Datennutzungsgesetz (DNG) ab. Es sieht zwei unterschiedlich invasive Regelungsregime vor: Öffentliche Stellen unterliegen strengeren Vorgaben als Unternehmen der Daseinsvorsorge. Kommunale Unternehmen können dabei sowohl in die eine als auch in die andere Kategorie fallen. Obwohl die daraus erwachsenden Folgen nachhaltig sind, sagt das DNG nicht klar, wann sie welcher Gruppe zuzuordnen sind. Das Projekt hat Lösungsansätze entwickelt.

Der Staat und das Metaversum: Zur Ordnungs- und Gestaltungsmacht im Internet von morgen
Ähnlich wie einst das mythische Inselreich Atlantis befriedigt heute die Vision des Metaversums dieses Fernweh. Dort sollen physische, erweiterte und virtuelle Realität künftig zu einem digitalen Atlantis miteinander verschmelzen. Das „neue Internet“ soll sich insbesondere durch eine nie gekannte Dezentralität, Interaktivität und Interoperabilität auszeichnen. Das FÖV-Projekt "Metaversum" leistete Pionierarbeit, indem es die unendlichen Weiten des "neuen Internets" (rechts-)wissenschaftlich erschließt und nicht nur bestehende Regelungsvorgaben, sondern insbesondere auch Regelungslücken aufzeigt.

Der polizeiliche Einsatz von Robotern
Das Arsenal der deutschen Polizei erweitert sich zusehends um robotisierte Vierbeiner: Das Modell „Spot“ von Boston Dynamics bspw. begeistert Millionen von Menschen mit seinen Tanzchoreografien und Slapstick-artigen Demo-Videos. Mittlerweile begegnen diese Roboter auch der Bevölkerung in Shanghai, New York, Los Angeles oder Honolulu sowie Besucherinnen und Besuchern in Singapurs Parks – jedes Mal im Dienste der Polizei- und Ordnungsbehörden. Auch in Deutschland kam „Spot“ schon zum Einsatz, nachdem sich das Land Nordrhein-Westfalen zwei Exemplare beschafft hat. Das Projekt "Polizeiroboter" befasst sich mit dem Einsatz von Polizeirobotern aus rechtlicher und ethischer Sicht.

Dark Pattern Detection Project (Dapde)
Manipulierende Oberflächen sind im Internet allgegenwärtig: gerade im Bereich des Online-Shoppings sieht sich der Verbraucher immer wieder mit Mechanismen konfrontiert, die sie dazu verleiten sollen, schnelle (Kauf-)Entscheidungen zu treffen, die ihren Interessen nicht entsprechen oder ihnen sogar entgegenstehen. Aber auch Abo-Fallen, Trick Questions oder das sog. Bait and Switch fallen unter den Begriff der Dark Patterns. Neben rechtlichen Lösungen des Problems hat das Projekt auch eine technische Unterstützung für Verbraucher entwickelt. Unter dem Arbeitsnamen „Dark Pattern-Blocker“ arbeitet der Kooperationspartner an der Universität Heidelberg am Prototypen eines Programms, welches – vergleichbar zu einem AdBlocker Dark Patterns – identifizieren und in der Folge unschädlich machen soll. Der Prototyp ist in der Lage, einzelne Dark Patterns zu erkennen und für den Nutzer hervorzuheben und ihre Wirkung zu erläutern. Die verschiedenen technischen Überlegungen prüft das DaPDE-Team des FÖV rechtlich auf ihre Zulässigkeit im Rahmen des geltenden Rechts.

Experimentierfeld „Digitaler Straßenraum“ für die Entwicklung und Erprobung einer kooperativen Dateninfrastruktur als Grundlage interkommunaler Mobilitätsanwendungen am Beispiel von Großraum- und Schwertransporten
Mit Start zum 01.10.2017 hatte sich das FÖV am Verbundprojekt „xDataToGo“ beteiligt, das eine Drittmittelförderung im Bundesförderprogramm „mFund“ des BMVI erhielt. Hinter dem Akronym „xDataToGo“ stand das Vorhaben, kommunale Daten des digitalen Straßenraums mit denen des Bundes, der Länder sowie weiteren Akteuren zusammenzuführen und in einer regionalen, kooperativen Dateninfrastruktur nutzbar zu machen. Bislang lagen die Daten in heterogener Form vor; einheitliche Datenbankstandards existierten auf kommunaler Ebene regelmäßig nicht. Ergänzt durch eine mobile Anwendung konnten Kommunen im Rahmen des Projektes Informationen wie Straßenbreiten, Durchfahrtshöhen oder zulässige Nutzlasten in der Metropolregion Rhein-Neckar („MRN“) einheitlich erfassen, mit Daten der Länder und des Bundes verknüpfen und sie für innovative Mobilitätsanwendungen bereitstellen (z.B. über den Mobilitätsdatenmarktplatz des Bundes). Das FÖV hatte das Verbundprojekt durch seine rechtliche Expertise unterstützt und begleitet. Insbesondere haben die Projektmitarbeiter am Beispiel der Datenlizenz Deutschland und des Metadatenportals GovData Fragen der Lizenzierung von Daten und deren Bereitstellung über ein Portal untersucht. Zudem haben sie die Grenzen der Monetarisierung kommunaler Daten mit Blick auf das Kommunalwirtschaftsrecht und das PSI-Regime ausgeleuchtet und mögliche Kooperationsformen mit privaten Dritten analysiert. De lege ferenda haben sie die Potentiale erschlossen, die dem Rechtsbegriff einer faktisch verstandenen Datenhoheit innewohnen. Neben der wissenschaftlichen Erforschung rechtlicher und regulatorischer Fragen stand die Durchführung von Workshops für kommunale Entscheidungsträger im Fokus der Beteiligung des FÖV am Gesamtvorhaben.
Juristische Aspekte der Sicherheit in urbanen Räumen (OPMOPS)
Versammlungen bewegen sich in einem grundrechtlich sensiblen Handlungsumfeld. Einerseits genießen die Veranstaltungen sowie ihre Teilnehmerinnen und Teilnehmer via Art. 5 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 1 GG besonderen verfassungsrechtlichen Schutz. Andererseits gehen sie mit einem erhöhten Konfliktpotenzial einher – sei es aufgrund von Gegenveranstaltungen, dem Kontakt mit der Öffentlichkeit sowie der oftmals divergierenden Meinungen innerhalb der Teilnehmerkreise. Nur eine strategisch kluge und rechtlich abgesicherte Planung und Durchführung gewährleisten die Sicherheit sowohl der teilnehmenden Personen als auch Dritter. Das Ziel der Verbundpartner im Gesamtprojekt war es, ein entscheidungsunterstützendes Einsatzsystem (DSS) sowohl für die Vorbereitungsphase wie auch im Krisenmanagement von Veranstaltungen mit hohem Konfliktpotenzial zu entwickeln. Die Arbeit des Drittmittelprojekts am FÖV Speyer fügte sich in das Gesamtvorhaben als rechtswissenschaftlicher Beitrag ein. Die technische Entwicklung vorbereitend und fortwährend begleitend, analysierte das Teilvorhaben den Grundkonflikt zwischen Freiheit und Sicherheit. Die Ergebnisse des Forschungsvorhabens wurden (neben zwei spezifischen Aufsätzen zum polizeilichen Drohneneinsatz bzw. zu Versammlungen in der Coronapandemie) in einer Monographie veröffentlicht.
Algorithmenkontrolle im "Internet der Dinge" als verbraucherpolitischer Schutzmechanismus
Das Forschungsvorhaben war ein Drittmittelprojekt im Rahmen des Programms „Innovationsförderung im Verbraucherschutz in Recht und Wirtschaft - Verbraucherbezogene Forschung über das „Internet der Dinge" des Bundesministeriums für Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Die Förderung des Vorhabens erfolgte aus den Mitteln des BMJV aufgrund eines Beschlusses des deutschen Bundestages. Die Projektträgerschaft erfolgte über die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) im Rahmen des Programms zur Innovationsförderung.