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Ein verbindliches KI-Transparenzregister für Deutschland
Das Policy Paper beleuchtet das Potenzial von Künstlicher Intelligenz (KI) in der öffentlichen Verwaltung, weist jedoch auf erhebliche Risiken wie mangelnde Transparenz und mögliche Grundrechtsverletzungen hin.
"Hackbacks" im Lichte der internationalen Menschenrechte: zivile intrusive Cyberoperationen als Herausforderung für das Völkerrecht
Cyberangriffe fordern Staat und Gesellschaft immer stärker heraus. Die Suche nach adäquaten Schutzmechanismen ist in vollem Gange.
Ein KI-Transparenzregister für die öffentliche Verwaltung:
KI birgt das Potenzial, zum Eckpfeiler der digitalen Transformation in der öffentlichen Verwaltung zu werden.
Kommunale Unternehmen im Regime des Datennutzungsgesetzes
Über 1.500 Unternehmen in Deutschland sind in kommunaler Hand. Sie hüten einen sehr werthaltigen Datenschatz.
Kommunale Unternehmen im Regime des Datennutzungsgesetzes
Über 1.500 Unternehmen in Deutschland sind in kommunaler Hand. Sie hüten einen sehr werthaltigen Datenschatz.
Dark Patterns und die innere Sphäre der Grundrechte
Dark Patterns können Entscheidungen gerade im Internet zum Nachteil von Verbraucherinnen und Verbrauchern wirkmächtig steuern.
Art. 14 – Menschliche Aufsicht
KI-Systemen ist zwar eine beeindruckende Leistungskraft eigen. Ihnen unterlaufen aber teils auch überraschende Fehler. Denn im Unterschied zum Menschen fehlt ihnen der Common Sense.
Art. 13 – Transparenz und Bereitstellung von Informationen für die Betreiber
Viele KI-Systeme gleichen einer Blackbox: Ihre Funktions- und Arbeitsweise sowie Entscheidungsprozesse liegen im Dunkeln.
Art. 15 – Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit
Der Wert und Nutzen künstlicher Intelligenz für die Wirtschaft und Gesellschaft bemessen sich maßgeblich danach, wie verlässlich intelligente Anwendungen im alltäglichen Gebrauch tatsächlich sind.
Art. 50 – Transparenzpflichten für Anbieter und Betreiber bestimmter KI-Systeme
Art. 50 etabliert besondere Schutzbestimmungen gegen die Gefahren solcher KI-Systeme, die dafür bestimmt sind, direkt mit Menschen zu interagieren. Für diese führt der Unionsgesetzgeber eine eigene Risikokategorie in die KI-VO ein.