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Untersuchung zum Ausmaß von Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Personennahverkehr und Personenfernverkehr und zu möglichen Handlungsansätzen
Als Ergänzung zu der vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) in Auftrag gegebenen Studie zum Ausmaß von Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes und zu möglichen Handlungsansätzen haben der Deutsche Gewerkschaftsbund sowie der Beamtenbund und Tarifunion das FÖV damit beauftragt, das Ausmaß von Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Personennahverkehr und Personenfernverkehr zu untersuchen.

Wissenschaftliche Begleitung einer Evaluierung von Vorschriften des Sechsten Landesgesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 3. Juni 2020
Durch das 6. Kommunalvorschriften-Änderungsgesetz wurden in die Gemeindeordnung (§ 35 Abs. 3), die Landkreisordnung (§ 28 Abs. 3) sowie die Bezirksordnung für den Bezirksverband Pfalz (§ 7 Abs. 4) Bestimmungen eingefügt, die die Möglichkeit eröffnen, dass die kommunalen Gremien bei Naturkatastrophen oder in anderen außergewöhnlichen Notsituationen ihre Beschlüsse auch in Video- oder Telefonkonferenzen oder in einem schriftlichen oder elektronischen Umlaufverfahren treffen können. Die Geltungsdauer der Regelung wurde durch das erwähnte Gesetz vom 17.12.2020 bis zum 31.3.2022 verlängert. Das Innenministerium Rheinland-Pfalz führte bis November 2021 eine retrospektive Gesetzesfolgenabschätzung durch, um den Zielerreichungsgrad der Vorschriften zu überprüfen, Erkenntnisse zum Vollzug zu erlangen sowie um in der Folge Verbesserungspotentiale entwickeln zu können. Das FÖV begleitete diese retrospektive Evaluation wissenschaftlich bei Konzeption, Durchführung sowie Datenerhebung einer standardisierten Befragung bei allen kommunalen Gremien in Rheinland-Pfalz. Weiter wurden durch das FÖV leitfadengestützte Interviews durchgeführt, in denen Gremienvorsitzende und -mitglieder zu ihren Erfahrungen mit digitalen Ratssitzungen befragt wurden.
Vergütungsstrukturen im Öffentlichen Dienst
Das Forschungsprojekt nahm die Vergütungsstrukturen der Tarifverträge des öffentlichen Dienstes in den Blick. Das Arbeitsentgelt wird für die allermeisten Beschäftigten im öffentlichen Dienst nicht frei ausgehandelt, sondern ergibt sich etwa aus dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen (TVöD) oder der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
Untersuchung zum Ausmaß von Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes und zu möglichen Handlungsansätzen
Das FÖV wurde vom Bundesministerium des Innern und für Heimat mit der Untersuchung des Ausmaßes von Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes beauftragt. Ziel des Projektes war es, eine Faktenbasis für die Entwicklung nachhaltiger und differenzierter Strategien zum Umgang mit Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes zu schaffen, da bislang sowohl flächendeckende Zahlen zu Übergriffen auf Beschäftigte des öffentlichen Dienstes als auch ein systematischer Überblick über praktische Erfahrungen mit Ansätzen zur Eindämmung der Gewalt fehlten. Das Projekt wurde vom FÖV bearbeitet und eng vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und vom dbb beamtenbund und tarifunion begleitet.

Die Einkommenssituation von Beamtenhaushalten in den unteren Besoldungsgruppen
Das Alimentationsprinzip verpflichtet den Dienstherrn, seinen Beamtinnen und Beamten ein amtsangemessenes finanzielles Auskommen zu gewährleisten. Dies hat nach herrschender Meinung auch die Familie zu berücksichtigen, für deren Finanzbedarf die Besoldungsordnungen Familienzuschläge enthalten. Das Projekt hatte zum Ziel, die tatsächliche Einkommenssituation von Beamtinnen bzw. Beamten des einfachen und mittleren Dienstes zu erforschen. Die Analyse sollte auch Aufschluss darüber geben, ob und inwieweit das vom Bundesverfassungsgericht unterstellte Haushaltsmodell noch der Lebensrealität der betrachteten Beamtenhaushalte entspricht und wo die „Sollbruchstellen“ liegen.
Wissenschaftliche Befragung der kommunalen Ebene zu Bürokratielasten durch die Transparenzkommission NRW
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat die Transparenzkommission NRW eingerichtet, um die nordrhein-westfälischen Kommunen zu stärken und insbesondere hinsichtlich der Bürokratielasten gegenüber dem Land zu entlasten. Dafür sollen konkrete Vorschläge zum Bürokratieabbau durch Aufgabenkritik und Standard-Überprüfung erarbeitet werden. In diesem Kontext hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung Nordrhein-Westfalen (MHKBG NRW) eine Projektgruppe des FÖV unter Leitung von Prof. Grohs im August 2020 damit beauftragt, bei den Gemeinden, Kreisen und Landschaftsverbänden in NRW eine Erhebung durchzuführen, in der in verschiedenen Aufgabenfeldern Bürokratielasten erhoben und konkrete Verbesserungsvorschläge der Kommunen eruiert werden.
Evaluation von Infoaktionen und Öffentlichkeitsarbeit des BASE im Rahmen der Standortauswahl
Der Politik- und Beratungsbereich des FÖV hat im Auftrag des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) von 2020 bis 2022 Kommunikationsmaßnahmen des BASE und eines von BASE beauftragten Dienstleisters evaluiert. Es wurden die Zielerreichung und die Wirksamkeit der Aktivitäten untersucht, die das BASE als Träger der Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlverfahren sowie als Aufsichtsbehörde für die Suche nach einem geeigneten Endlagerstandort durchgeführt hat.
Weiterentwicklung der geschlechterdifferenzierten Gesetzesfolgenabschätzung
Im Jahr 2019 wurde eine neue Arbeitshilfe für die geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung entworfen. Im Rahmen dieses Projekts wurde dieser Entwurf nun theoretisch und praktisch validiert und zur Veröffentlichung vorbereitet.
Entwicklung eines "Jugend-Checks" in Thüringen
Um die Belange junger Menschen bei der Erarbeitung von Maßnahmen der Verwaltung im Land Thüringen zu berücksichtigen, wurde ein „Jugend-Check” entwickelt, erprobt und implementiert. Mit seiner Hilfe werden die Auswirkungen von Regelungsentwürfen und anderen amtlichen / behördlichen Maßnahmen auf junge Menschen systematisch erfasst und dargestellt. Dieser Jugend-Check wurde als Prüfinstrument in zwei Versionen entwickelt. Einerseits, um jugendspezifische Folgen gesetzlicher Regelungen und Maßnahmen auf Landesebene beurteilen zu können, andererseits auch um die Auswirkungen von Maßnahmen und Programme auf kommunaler Ebene beurteilen zu können.

Forschungs- und Umsetzungsprojekt zur digitalen Qualifizierung des öffentlichen Sektors (Qualifica Digitalis)
Das Projekt verfolgte die Frage auf welche konkreten Kompetenzen und Qualifikationen es im Zeichen der Digitalisierung verstärkt ankommen wird und wie gelungene Qualifizierung 4.0 für den öffentlichen Sektor aussehen kann. Während der Projektlaufzeit wurden hierzu auf der Basis wissenschaftlicher Analysen zu Veränderungen von Kompetenzanforderungen und Qualifikationsentwicklungen Strategien und Handlungsempfehlungen für die Ausgestaltung der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Empfehlungen zur Verbesserung der Vermittlung digitaler Kompetenzen erarbeitet.
