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Effiziente und Effektive Umweltverwaltung in Thüringen: Situationsanalyse und Empfehlungen mit Blick auf zukünftige Anforderungen
Vor dem Hintergrund steigender Aufgabenlasten für die Thüringer Umweltverwaltung, die durch Europäische, Bundes- und Landesgesetzgebung induziert werden, hat das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) den Auftrag für ein Gutachten erteilt, das eine Situationsanalyse der gegenwärtigen Leistungsfähigkeit der Thüringer Umweltverwaltung in den Bereichen Umwelt-, Natur- und Klimaschutz sowie dem Energiebereich entwickeln und dabei auch eine kritische Bestandsaufnahme der Leistungsfähigkeit der bestehenden Arbeits- und Vollzugsstrukturen leisten soll. Ziel des Projekts war es erstens, die Personalsituation der Thüringer Umweltverwaltung in eine vergleichende Perspektive mit anderen vergleichbaren Bundesländern zu stellen. Zweitens wurde eine Analyse der gegenwärtigen Arbeits-, Organisations- und Struktursituation durchgeführt. Drittens fand durch die Betrachtung gegenwärtiger Herausforderungen und anstehender Aufgaben eine evidenzbasierte Bestimmung des mittelfristigen Personalbedarfs statt, verbunden mit Hinweisen zum möglichst optimalen Einsatz des verfügbaren Personals in Hinblick auf die Leistungsfähigkeit der Thüringer Umweltverwaltung. Zudem wurden Möglichkeiten einer Unterstützung der mit Umweltaufgaben betrauten Kommunen und des verbesserten Informationsaustausches im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung identifiziert. Im Ergebnis wurden Empfehlungen zur Effizienz- und Effektivitätssteigerung der Thüringer Umweltverwaltung entwickelt.

Gleichstellungs-Check: Forschungsprojekt zur organisatorischen Ausgestaltung und institutionellen Verankerung
Im Jahr 2021 wurde vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) die Arbeitshilfe zur gleichstellungsorientierten Gesetzesfolgenabschätzung veröffentlicht. Sie bietet im Rechtsetzungsprozess eine Hilfestellung, bereits bei der Erarbeitung eines Regelungsentwurfes der Bundesregierung festzustellen, ob und welche gleichstellungsspezifischen Auswirkungen zu erwarten sind, und wie die Gleichstellungswirkung einer Regelung verbessert werden kann. Ziel der Untersuchung war es, die Voraussetzungen für die feste Verankerung einer Prüfanforderung bei Regelungsvorhaben der Bundesregierung zu erörtern sowie zu ermitteln, welche Bedingungen gegeben sein müssen, dass die gleichstellungspolitische Perspektive zukünftig einen festen Platz im Entscheidungshandeln der Bundesregierung einnehmen kann.

Evaluation des Thüringer Transparenzgesetzes
§ 22 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) verpflichtet die Landesregierung dazu, dem Landtag vier Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes über die Erfahrungen mit dem ThürTG und der dazugehörigen Verwaltungskostenverordnung zu berichten. Bei der Evaluation sind insbesondere die Rechtsentwicklungen und Erfahrungen sowie, mit Blick auf die Frage einer Erweiterung der Transparenzpflicht, die Erkenntnisse im Zusammenhang mit der Teilnahme von Kommunen am Transparenzportal zu berücksichtigen. Mit der Durchführung der Evaluation hat das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung beauftragt.

Die Transformation des öffentlichen Dienstes in Europa
Ziel des Projekts ist die Erstellung eines Handbuchs zum Öffentlichen Dienstrecht in Europa, das auf der Grundlage juristischer Analyse, ergänzt durch Erkenntnisse empirischer Wissenschaften (Verwaltungsmanagement, Politikwissenschaften, Soziologie), in Zusammenarbeit mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus verschiedenen EU-Staaten das Recht des öffentlichen Dienstes auch unter rechtsvergleichenden Aspekten aufarbeitet. Das Handbuch wird so aufgebaut, dass in einem ersten Teil Einfluss und Bedeutung von Transformationen auf ausgewählte nationale europäische Rechtssysteme des öffentlichen Dienstes untersucht werden, während danach in einem zweiten Schritt die Effektivität und der Einfluss der Transformationen auf das Recht des öffentlichen Dienstes in Europa bewertet werden. Kern des ersten Teils werden länderspezifische Berichte sein, daneben wird im ersten Teil auch das Recht des öffentlichen Dienstes der EU behandelt werden. Der zweite Teil wird sich auf der Grundlage rechtsvergleichender Analysen vor allem mit gemeinsamen europäischen Standards für bestimmte Bereiche des öffentlichen Dienstrechts befassen. Im dritten Teil schließlich werden Schlussfolgerungen aus Transformationen und der Europäisierung im Bereich des öffentlichen Dienstes gezogen, insbesondere im Hinblick auf Veränderungen im Verhältnis von Staat und Gesellschaft, einer neuen Konzeptualisierung der öffentlichen Verwaltung und der zunehmenden Integration im europäischen Mehrebenensystem. Dabei werden zukünftige Herausforderungen identifiziert und praktische Empfehlungen formuliert.

Erarbeitung zweier Gutachten zur Gesetzesevaluation für Teilbereiche des Informationszugangsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein wird durch das Informationszugangsgesetzes des Landes (IZG-SH) verpflichtend geregelt, dass die Behörden des Landes bestimmte Informationen allgemein zugänglich machen müssen (z. B. Richtlinien, Runderlasse, Verträge, Gutachten, Statistiken). Zudem sieht das Gesetz in seiner aktuellen Form die Einrichtung eines zentralen elektronischen Informationsregisters sowie zentraler Informationsregisterstellen durch das Land vor. Seit Anfang 2020 ist es möglich, dass Behörden die bereitzustellenden Informationen über das Transparenzportal Schleswig-Holstein veröffentlichen. § 16 IZG-SH sieht eine Überprüfung der Anwendung und der Auswirkungen der Änderungen des Gesetzes vor. Im Rahmen dessen soll der Landtag Schleswig-Holstein durch zwei zu erstellende Berichte (2022 und 2025) über die Ergebnisse der Evaluation unterrichtet werden. Das FÖV wurde im Februar 2022 mit der Erstellung von Teilbereichen dieser Evaluation beauftragt. Auftraggeber ist das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung Schleswig-Holstein.

Umsetzung des Jugend-Check in Thüringen (Phase 3)
Thüringen ist das erste deutsche Bundesland, das den Jugend-Check auf Landesebene eingeführt hat. Der Jugend-Check Thüringen (JCT) wird seit 2022 bis voraussichtlich mindestens 2026 in einem Modellprojekt erprobt und durch das FÖV von der Projektstelle Jugend-Check Thüringen (ProJCT) durchgeführt. Das Projekt wird vom Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie (TMSGAF) gefördert. Grundlage für den Jugend-Check Thüringen sind die Kabinettsbeschlüsse des Thüringer Kabinetts vom 23. November 2021 zur Umsetzung des JCT sowie vom 6. August 2024 zur Verlängerung des Projekts. Damit ist Thüringen das erste Bundesland, das die Folgen von Landesgesetzen auf junge Menschen systematisch abschätzt. Neu ist dabei, dass junge Menschen partizipativ in die Gesetzesfolgenabschätzung eingebunden werden. Hierzu arbeitet die ProJCT eng mit der Servicestelle Mitbestimmung am TMSGAFS zusammen. Alle Gesetzentwürfe der Ministerien werden in der Projektphase durch das FÖV geprüft.

Umsetzungsbegleitung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG)
Das Projekt steht im Kontext der Reformen, die durch das 2021 verabschiedete Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) angestoßen worden sind. Es dient der Unterstützung von Kommunen, die in diesem Rahmen ihre Verwaltungsstrukturen umstellen müssen. Für das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) begleitet das FÖV in bis zu fünf Modellkommunen bis Dezember 2025 eine Erprobung der neuen Verwaltungsstrukturen im Bereich der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit (drohender) Behinderung. Das Projekt umfasst die Entwicklung eines Konzepts für die modellhafte Erprobung, die wissenschaftliche Begleitung der Modellkommunen sowie die Erarbeitung von Transferleistungen auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse. Letzteres geschieht in Form von Roadmaps und Handreichungen, die allen Kommunen zur Verfügung gestellt werden sollen. Dadurch unterstützt das Projekt die ab 2028 anstehende bundesweite Umstellung der betreffenden Verwaltungsstrukturen in den Kommunen.

Aktualisierung der Arbeitshilfe zur Gesetzesfolgenabschätzung
An Regelungsentwürfe der Bundesregierung werden hohe formale und inhaltliche Anforderungen gestellt, die in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) formuliert sind. Dazu gehört auch die Anforderung zur Darstellung der wesentlichen Regelungsfolgen in der Regelungsbegründung nach § 44 GGO. Dazu hat das Bundesministerium des Innern (BMI) in seiner Arbeitshilfe zur Gesetzesfolgenabschätzung im Jahr 2009 Empfehlungen für die strukturierte Erarbeitung von Inhalten in der Frühphase eines Regelungsverfahrens und zur Ermittlung von Regelungsfolgen gegeben. Seitdem hat sich die Regelungsfolgenabschätzung thematisch stark weiterentwickelt und weitere Handreichungen wurden von verschiedenen Ressorts veröffentlicht. Um den aktuellen Entwicklungen im Bereich der Besseren Rechtsetzung sowie der elektronischen Gesetzgebung Rechnung zu tragen, hat nun das FÖV im Auftrag des Bundesministerium des Innern und für Heimat einen Entwurf für die Überarbeitung der bestehenden Arbeitshilfe entwickelt.
Evaluation des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG)
Mit dem Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) hat der Gesetzgeber Regelungen erlassen, um Planungs- und Genehmigungsverfahren vor dem Hintergrund geltender Infektionsschutzmaßnahmen während der Covid-19-Pandemie rechtssicher und ohne Verzögerungen durchführen zu können. Nach Bedarf können Verfahrensschritte, z. B. die Auslegung von Unterlagen oder die Durchführung von Erörterungsterminen, in digitale Formate überführt werden, was Verfahrensberechtigten die Wahrnehmung ihrer Beteiligungsrechte ohne die Notwendigkeit einer physischen Anwesenheit ermöglicht. Mit Ablauf des 31. Dezembers 2022 traten die wesentlichen Bestimmungen des PlanSiG außer Kraft. Vor diesem Hintergrund wurde das FÖV vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) mit der Evaluation des Planungssicherstellungsgesetzes beauftragt.

Konsolidierung und Digitalisierung von Arbeitshilfen, Leitfäden und Handbüchern zum Gesetzgebungsverfahren (Projektphase 2)
Das Projekt „Elektronisches Gesetzgebungsverfahren des Bundes (E-Gesetzgebung)“ ist Bestandteil der Dienstekonsolidierung des Bundes und hat zum Ziel, das Rechtsetzungsverfahren auf eine neue IT-Grundlage zu stellen. Im Rahmen des Vorhabens sollen bisher bestehende Medienbrüche und Redundanzen im Verfahrensablauf innerhalb und zwischen der Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag, dem Bundesrat, dem Vermittlungsausschuss und dem Bundespräsidialamt abgebaut und ein durchgängiger elektronischer Rechtsetzungsprozess implementiert werden. Ab August 2021 wurden die Arbeiten des Vorgängerprojekts im Auftrag der ]init[ AG fortgeführt. Ziel des Projektes war es, die Digitalisierungskonzepte für die verbliebenen Arbeitshilfen zu erarbeiten bzw. zu finalisieren. Darüber hinaus unterstützte das FÖV die ]init[ AG bei der Umsetzung der Digitalisierungskonzepte in Module, die Bestandteile der Anwendung E-Gesetzgebung werden, sowie bei der Bewertung und Umsetzung von Änderungswünschen bzw. von neuen Arbeitshilfen(inhalten).
