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Evaluation des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz – IFG)
Mehr Bürgerbeteiligung, Transparenz und Offenheit der Verwaltung sind die Zielsetzungen, die mit dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (sog. Informationsfreiheitsgesetz des Bundes – IFG) verbunden sind. Das IFG trat 2006 in Kraft. Im Rahmen des Evaluationsprojektes wurden Fragen der Zielerreichung und Wirkung des Gesetzes untersucht. Die rechtswissenschaftliche Analyse beinhaltete die Auswertung der bislang zum IFG ergangenen Rechtsprechung. Der Fokus lag auf den Aspekten Anwendungsbereich und Schutzvorschriften bzw. Ausnahmetatbestände (§§ 3–6 IFG), wobei auch ländervergleichende und europarechtliche Bezüge berücksichtigt wurden. Die sozialwissenschaftliche Analyse umfasste quantitative und qualitative Erhebungen.
Evaluation des Landesinformationsfreiheitsgesetzes Rheinland-Pfalz (LIFG RP)
Am 1. Februar 2009 ist in Rheinland-Pfalz das Landesinformationsfreiheitsgesetz in Kraft getreten. § 15 LIFG sieht vor, dass die Landesregierung unter Mitwirkung der kommunalen Spitzenverbände die Auswirkungen des Gesetzes überprüft und nach drei Jahren dem Landtag darüber berichtet. Im Rahmen der Evaluation wurden zum einen die mit dem Gesetz angestrebten Ziele überprüft und zum anderen die organisatorischen, personellen und finanziellen Auswirkungen untersucht.