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Evaluation des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) Rheinland-Pfalz (2. Phase)
Am 26. Januar 2011 hat der rheinland-pfälzische Landtag eine Novelle des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) beschlossen. Ziel des Änderungsgesetzes ist die Schaffung eines modernen und effizienten POG, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger weiterhin gewährleisten zu können. § 100 POG enthält eine erneute Evaluationsverpflichtung, die vorsieht, dass die Landesregierung dem Landtag über die Wirksamkeit bestimmter eingriffsintensiver Maßnahmen berichtet. Das FÖV wurde erneut vom rheinland-pfälzischen Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur mit der Durchführung der 2. Phase der Evaluation (2015-2016) beauftragt. Der Abschlussbericht wurde im Jahr 2017 veröffentlicht.
Entwicklung eines Tools zur prospektiven und begleitenden Gesetzesfolgenabschätzung
Die Landessynode ist innerhalb der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) für die Gesetzgebung und den landeskirchlichen Haushalt zuständig. In den vergangenen Jahren hat sie verschiedene Reformvorhaben auf den Weg gebracht, die mit erheblichen Veränderungen verbunden waren. Bei ihren Reformvorhaben ist es für die EKiR entscheidend, dass die Umsetzung vorgesehener Regelungen und Maßnahmen die Kirchengemeinden nicht überfordert und über Gebühr belastet. Aus diesem Grund benötigt das Landeskirchenamt, das für die Entwicklung und Ausarbeitung von Regelungsvorhaben innerhalb der EKiR zuständig ist, ein Tool, mit dem die Folgen von Regelungsvorhaben systematisch erfasst und abgeschätzt werden können. Damit sollen mögliche Umsetzungsprobleme vor Ort frühzeitig erkannt werden und im Gesetzgebungsverfahren Berücksichtigung finden. Mit der Entwicklung eines passgenauen Tools für die Durchführung von prospektiven und begleitenden Gesetzesfolgenabschätzungen, das speziell auf die kirchliche Gesetzgebung zugeschnitten ist, hat die EKiR daher das FÖV beauftragt.
Evaluation der Verwaltungsvorschrift Öffentlichkeitsbeteiligung
Im Auftrag des Staatsministeriums Baden-Württemberg evaluiert das FÖV die „Verwaltungsvorschrift Öffentlichkeitsbeteiligung" zur Regelung der nicht-förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie den „Leitfaden für eine neue Planungskultur". Die auf drei Jahre angelegte Evaluation untersucht umfassend mit Hilfe von Fragebögen und leitfadengestützten Interviews die laufenden Verfahren der Regierungspräsidien in Baden-Württemberg. Darüber hinaus werden alle anfallenden Ressourcenbedarfe (Arbeitsstunden), Overheads (wie Koordinierungsaufgaben und Fortbildungen) sowie weitere wichtige Beteiligungsmaßnahmen (Hinwirkung auf Dritte nach § 10 BImSchG, Hinwirkung im Bereich Planfeststellungsverfahren und Raumordnungsverfahren sowie Beteiligungsmaßnahmen der Genehmigungsbehörden für Dritte) mit einbezogen.
Evaluation des Rechtsextremismus-Datei-Gesetzes (RED-G)
Als eine Konsequenz aus der NSU-Mordserie wurde im September 2012 die Rechtsextremismusdatei (RED) in Betrieb genommen. Durch das RED-G werden 36 Sicherheitsbehörden verpflichtet, relevante Informationen zu gewaltbezogenen Rechtsextremisten in der RED zu speichern, so dass jede teilnehmende Behörde unmittelbaren Zugriff auf die Daten erhält. Dadurch soll der Informationsaustausch zwischen den Behörden verbessert und eine effektivere Bekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus gewährleistet werden. Artikel 3 Absatz 2 des Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Rechtsextremismus vom 20. August 2012 sieht eine Evaluierung des RED-G vor dem 31. Januar 2016 unter Einbeziehung wissenschaftlicher Sachverständiger vor. Mit der Durchführung der Evaluation hat das Bundesministerium des Innern (BMI) im Einvernehmen mit dem Deutschen Bundestag das FÖV beauftragt.
Evaluation von Gesetzen zur Terrorismusbekämpfung
Artikel 9 des Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes vom 7. Dezember 2011 sieht vor, dass die Bundesregierung die Anwendung der durch das Terrorismusbekämpfungsgesetz, das Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz und das Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes geschaffenen und geänderten Vorschriften des Bundesverfassungsschutzgesetzes, des MAD-Gesetzes, des BND-Gesetzes und des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes unter Einbeziehung eines oder mehrerer Sachverständigen evaluiert. Besonders zu berücksichtigen sind dabei die Häufigkeit und die Auswirkungen der mit den Eingriffsbefugnissen verbundenen Grundrechtseingriffe, die zudem in Beziehung zur Wirksamkeit der jeweiligen Regelungen zu setzen sind. Mit Durchführung des Evaluationsvorhabens hat das Bundesministerium des Innern das FÖV in Speyer beauftragt.
Erstellung eines Leitfadens zur Durchführung von ex-post-Gesetzesevaluationen unter besonderer Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Folgen
In den letzten Jahren wurde in zunehmendem Maße Kritik an der Qualität von Gesetzen geübt. Unter dem Stichwort better regulation bzw. bessere Rechtsetzung wurden Maßnahmen auf den Weg gebracht, die dazu beitragen sollten, die Qualität von Regulierungen insgesamt zu verbessern. Das zentrale Instrument zur Rechtsoptimierung, das immer wieder als Kernelement einer solchen Vorgehensweise genannt wird, ist die Gesetzesfolgenabschätzung. Darüber hinaus sind in jüngster Vergangenheit wieder zunehmend Fragen zu den datenschutzrechtlichen Auswirkungen rechtlicher Regelungen – insbesondere im Sicherheitsbereich – in den Mittelpunkt des öffentlichen und politischen Interesses gerückt. Aus diesem Grund hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit das FÖV mit der Erstellung eines Leitfadens zur Durchführung von ex-post-Gesetzesevaluationen beauftragt, der sich vor allem mit der Erfassung der datenschutzrechtlichen Folgen beschäftigt.
Evaluation des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) Rheinland-Pfalz (1. Phase)
Am 26. Januar 2011 hat der rheinland-pfälzische Landtag eine Novelle des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) beschlossen. Ziel des Änderungsgesetzes ist die Schaffung eines modernen und effizienten POG, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger weiterhin gewährleisten zu können. § 100 POG enthält eine erneute Evaluationsverpflichtung, die vorsieht, dass die Landesregierung dem Landtag über die Wirksamkeit bestimmter eingriffsintensiver Maßnahmen berichtet. Das FÖV wurde vom rheinland-pfälzischen Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur mit der Durchführung der Evaluation beauftragt.
Evaluation der Neuorganisation der Bundespolizei – Bundespolizeipräsidium
Im Hinblick auf die Entwicklung neuer und die Zunahme bereits bestehender Herausforderungen für die Bundespolizei ergibt sich die Notwendigkeit, den damit verbundenen Aufgaben auch in Zukunft vor dem Hintergrund begrenzter öffentlicher Haushaltsmittel gerecht zu werden. Aus diesem Grund ist die Bundespolizei durch das Gesetz zur Änderung des Bundespolizeigesetzes vom 26.02.2008 neu strukturiert worden, um durch eine Verschlankung und Steigerung von Effizienz und Flexibilität der Organisation, die operative Arbeit der Bundespolizei und insbesondere deren Präsenz zu steigern (vgl. Bundestags-Drucksache 16/6291). Zur Erreichung dieser Ziele ist u. a. das Bundespolizeipräsidium in Potsdam als Bundesoberbehörde eingerichtet worden, die die Arbeit der gesamten Bundespolizei steuert und verantwortet. Diese Neuorganisation der Bundespolizei wird einer umfassenden Evaluierung hinsichtlich des Grades der Erreichung der verfolgten Ziele, der Wirkung und der Wirtschaftlichkeit unterzogen. Das FÖV ist in diesem Zusammenhang vom Bundesministerium des Innern (BMI) damit beauftragt worden, die Einrichtung des Bundespolizeipräsidiums zu evaluieren.
Evaluation des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz – IFG)
Mehr Bürgerbeteiligung, Transparenz und Offenheit der Verwaltung sind die Zielsetzungen, die mit dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (sog. Informationsfreiheitsgesetz des Bundes – IFG) verbunden sind. Das IFG trat 2006 in Kraft. Im Rahmen des Evaluationsprojektes wurden Fragen der Zielerreichung und Wirkung des Gesetzes untersucht. Die rechtswissenschaftliche Analyse beinhaltete die Auswertung der bislang zum IFG ergangenen Rechtsprechung. Der Fokus lag auf den Aspekten Anwendungsbereich und Schutzvorschriften bzw. Ausnahmetatbestände (§§ 3–6 IFG), wobei auch ländervergleichende und europarechtliche Bezüge berücksichtigt wurden. Die sozialwissenschaftliche Analyse umfasste quantitative und qualitative Erhebungen.
Evaluation des Landesinformationsfreiheitsgesetzes Rheinland-Pfalz (LIFG RP)
Am 1. Februar 2009 ist in Rheinland-Pfalz das Landesinformationsfreiheitsgesetz in Kraft getreten. § 15 LIFG sieht vor, dass die Landesregierung unter Mitwirkung der kommunalen Spitzenverbände die Auswirkungen des Gesetzes überprüft und nach drei Jahren dem Landtag darüber berichtet. Im Rahmen der Evaluation wurden zum einen die mit dem Gesetz angestrebten Ziele überprüft und zum anderen die organisatorischen, personellen und finanziellen Auswirkungen untersucht.