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Projekt

Evaluation des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) Rheinland-Pfalz (2. Phase)

Am 26. Januar 2011 hat der rheinland-pfälzische Landtag eine Novelle des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) beschlossen. Ziel des Änderungsgesetzes ist die Schaffung eines modernen und effizienten POG, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger weiterhin gewährleisten zu können. § 100 POG enthält eine erneute Evaluationsverpflichtung, die vorsieht, dass die Landesregierung dem Landtag über die Wirksamkeit bestimmter eingriffsintensiver Maßnahmen berichtet. Das FÖV wurde erneut vom rheinland-pfälzischen Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur mit der Durchführung der 2. Phase der Evaluation (2015-2016) beauftragt. Der Abschlussbericht wurde im Jahr 2017 veröffentlicht.

Laufzeit: 15.02.2015 – 31.07.2016 | Finanzierung: Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur Rheinland-Pfalz
Projekt

Entwicklung eines Tools zur prospektiven und begleitenden Gesetzesfolgenabschätzung

Die Landessynode ist innerhalb der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) für die Gesetzgebung und den landeskirchlichen Haushalt zuständig. In den vergangenen Jahren hat sie verschiedene Reformvorhaben auf den Weg gebracht, die mit erheblichen Veränderungen verbunden waren. Bei ihren Reformvorhaben ist es für die EKiR entscheidend, dass die Umsetzung vorgesehener Regelungen und Maßnahmen die Kirchengemeinden nicht überfordert und über Gebühr belastet. Aus diesem Grund benötigt das Landeskirchenamt, das für die Entwicklung und Ausarbeitung von Regelungsvorhaben innerhalb der EKiR zuständig ist, ein Tool, mit dem die Folgen von Regelungsvorhaben systematisch erfasst und abgeschätzt werden können. Damit sollen mögliche Umsetzungsprobleme vor Ort frühzeitig erkannt werden und im Gesetzgebungsverfahren Berücksichtigung finden. Mit der Entwicklung eines passgenauen Tools für die Durchführung von prospekti­ven und begleitenden Gesetzesfolgenabschätzungen, das speziell auf die kirchliche Gesetzgebung zugeschnitten ist, hat die EKiR daher das FÖV beauftragt.

Laufzeit: 5.02.2015 – 31.03.2017 | Finanzierung: Evangelische Kirche im Rheinland
Projekt

Evaluation der Verwaltungsvorschrift Öffentlichkeitsbeteiligung

Im Auftrag des Staatsministeriums Baden-Württemberg evaluiert das FÖV die „Verwaltungsvorschrift Öffentlichkeitsbeteiligung" zur Regelung der nicht-förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie den „Leitfaden für eine neue Planungskultur". Die auf drei Jahre angelegte Evaluation untersucht umfassend mit Hilfe von Fragebögen und leitfadengestützten Interviews die laufenden Verfahren der Regierungspräsidien in Baden-Württemberg. Darüber hinaus werden alle anfallenden Ressourcenbedarfe (Arbeitsstunden), Overheads (wie Koordinierungsaufgaben und Fortbildungen) sowie weitere wichtige Beteiligungsmaßnahmen (Hinwirkung auf Dritte nach § 10 BImSchG, Hinwirkung im Bereich Planfeststellungsverfahren und Raumordnungsverfahren sowie Beteiligungsmaßnahmen der Genehmigungsbehörden für Dritte) mit einbezogen.

Laufzeit: 1.07.2014 - 31.12.2017 | Finanzierung: Staatsministerium Baden-Württemberg
Projekt

Evaluation des Rechtsextremismus-Datei-Gesetzes (RED-G)

Als eine Konsequenz aus der NSU-Mordserie wurde im September 2012 die Rechtsextremismusdatei (RED) in Betrieb genommen. Durch das RED-G werden 36 Sicherheitsbehörden verpflichtet, relevante Informationen zu gewaltbezogenen Rechtsextremisten in der RED zu speichern, so dass jede teilnehmende Behörde unmittelbaren Zugriff auf die Daten erhält. Dadurch soll der Informationsaustausch zwischen den Behörden verbessert und eine effektivere Bekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus gewährleistet werden. Artikel 3 Absatz 2 des Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Rechtsextremismus vom 20. August 2012 sieht eine Evaluierung des RED-G vor dem 31. Januar 2016 unter Einbeziehung wissenschaftlicher Sachverständiger vor. Mit der Durchführung der Evaluation hat das Bundesministerium des Innern (BMI) im Einvernehmen mit dem Deutschen Bundestag das FÖV beauftragt.

Laufzeit: 01.04.2014 – 30.06.2015 | Finanzierung: Bundesministerium des Innern
Projekt

Evaluation von Gesetzen zur Terrorismusbekämpfung

Artikel 9 des Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes vom 7. Dezember 2011 sieht vor, dass die Bundesregierung die Anwendung der durch das Terrorismusbekämpfungsgesetz, das Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz und das Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes geschaffenen und geänderten Vorschriften des Bundesverfassungsschutzgesetzes, des MAD-Gesetzes, des BND-Gesetzes und des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes unter Einbeziehung eines oder mehrerer Sachverständigen evaluiert. Besonders zu berücksichtigen sind dabei die Häufigkeit und die Auswirkungen der mit den Eingriffsbefugnissen verbundenen Grundrechtseingriffe, die zudem in Beziehung zur Wirksamkeit der jeweiligen Regelungen zu setzen sind. Mit Durchführung des Evaluationsvorhabens hat das Bundesministerium des Innern das FÖV in Speyer beauftragt.

Laufzeit: 01.07.2013 – 30.06.2015 | Finanzierung: Bundesministerium des Innern
Projekt

Erstellung eines Leit­fadens zur Durch­führung von ex-post-Gesetzes­evaluationen unter besonderer Berück­sichtigung der daten­schutz­rechtlichen Folgen

In den letzten Jahren wurde in zu­neh­mendem Maße Kritik an der Qualität von Gesetzen geübt. Unter dem Stichwort better regulation bzw. bessere Recht­setzung wurden Maß­nahmen auf den Weg gebracht, die dazu beitragen sollten, die Qualität von Regulie­rungen insgesamt zu verbessern. Das zentrale Instrument zur Rechts­optimierung, das immer wieder als Kern­element einer solchen Vor­gehens­weise genannt wird, ist die Gesetzes­folgen­abschätzung. Darüber hinaus sind in jüngster Vergan­genheit wieder zunehmend Fragen zu den daten­schutz­rechtlichen Aus­wirkungen recht­licher Regelungen – insbesondere im Sicher­heits­bereich – in den Mittel­punkt des öffent­lichen und poli­tischen Interesses gerückt. Aus diesem Grund hat der Bundes­beauf­tragte für den Daten­schutz und die Informations­freiheit das FÖV mit der Erstellung eines Leit­fadens zur Durch­führung von ex-post-Gesetzes­evaluationen beauftragt, der sich vor allem mit der Erfassung der daten­schutz­rechtlichen Folgen beschäftigt.

Laufzeit: 01.06.2012 – 31.12.2012 | Finanzierung: Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Projekt

Evaluation des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) Rheinland-Pfalz (1. Phase)

Am 26. Januar 2011 hat der rheinland-pfälzische Landtag eine Novelle des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) beschlossen. Ziel des Änderungsgesetzes ist die Schaffung eines modernen und effizienten POG, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger weiterhin gewährleisten zu können. § 100 POG enthält eine erneute Evaluationsverpflichtung, die vorsieht, dass die Landesregierung dem Landtag über die Wirksamkeit bestimmter eingriffsintensiver Maßnahmen berichtet. Das FÖV wurde vom rheinland-pfälzischen Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur mit der Durchführung der Evaluation beauftragt.

Laufzeit: 01.11.2011 – 30.11.2013 | Finanzierung: Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur Rheinland-Pfalz
Projekt

Evaluation der Neu­organi­sation der Bundes­polizei – Bundes­polizei­präsidium

Im Hinblick auf die Entwick­lung neuer und die Zunahme bereits bestehender Heraus­forderungen für die Bundes­polizei ergibt sich die Not­wendig­keit, den damit verbundenen Aufgaben auch in Zukunft vor dem Hinter­grund begrenzter öffentlicher Haushalts­mittel gerecht zu werden. Aus diesem Grund ist die Bundes­polizei durch das Gesetz zur Änderung des Bundes­polizei­gesetzes vom 26.02.2008 neu strukturiert worden, um durch eine Verschlankung und Steigerung von Effizienz und Flexi­bilität der Organi­sation, die operative Arbeit der Bundes­polizei und insbesondere deren Präsenz zu steigern (vgl. Bundestags-Drucksache 16/6291). Zur Erreichung dieser Ziele ist u. a. das Bundes­polizei­präsidium in Potsdam als Bundes­ober­behörde ein­gerichtet worden, die die Arbeit der gesamten Bundes­polizei steuert und verantwortet. Diese Neu­organi­sation der Bundes­polizei wird einer umfassenden Evaluierung hin­sichtlich des Grades der Erreichung der verfolgten Ziele, der Wirkung und der Wirtschaft­lich­keit unterzogen. Das FÖV ist in diesem Zusammen­hang vom Bundes­ministerium des Innern (BMI) damit beauftragt worden, die Einrichtung des Bundes­polizei­präsidiums zu evaluieren.

Laufzeit: 01.06.2011 – 31.08.2012 | Finanzierung: Bundesministerium des Innern
Projekt

Evaluation des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informations­freiheits­gesetz – IFG)

Mehr Bürgerbeteiligung, Transparenz und Offenheit der Verwaltung sind die Zielsetzungen, die mit dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (sog. Informations­freiheits­gesetz des Bundes – IFG) verbunden sind. Das IFG trat 2006 in Kraft. Im Rahmen des Evaluations­projektes wurden Fragen der Ziel­erreichung und Wirkung des Gesetzes untersucht. Die rechts­wissen­schaft­liche Analyse beinhaltete die Auswertung der bislang zum IFG ergangenen Recht­sprechung. Der Fokus lag auf den Aspekten Anwendungs­bereich und Schutz­vorschriften bzw. Ausnahme­tatbestände (§§ 3–6 IFG), wobei auch länder­vergleichende und europa­rechtliche Bezüge berück­sichtigt wurden. Die sozial­wissen­schaft­liche Analyse umfasste quantitative und qualitative Erhebungen.

Laufzeit: 01.04.2011 – 30.04.2012 | Finanzierung: Innenausschuss des Deutschen Bundestages
Projekt

Evaluation des Landes­infor­mations­frei­heits­gesetzes Rheinland-Pfalz (LIFG RP)

Am 1. Februar 2009 ist in Rheinland-Pfalz das Landes­infor­mations­frei­heits­gesetz in Kraft getreten. § 15 LIFG sieht vor, dass die Landes­regie­rung unter Mit­wirkung der kommunalen Spitzen­verbände die Aus­wirkungen des Gesetzes über­prüft und nach drei Jahren dem Land­tag darüber berichtet. Im Rahmen der Evaluation wurden zum einen die mit dem Gesetz an­gestreb­ten Ziele über­prüft und zum anderen die organi­satori­schen, perso­nellen und finan­ziellen Aus­wirkungen untersucht.

Laufzeit: 01.04.2009 – 30.05.2012 | Finanzierung: Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur Rheinland-Pfalz
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