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Smart Cities' Government: staatliche Infrastrukturaufgaben in der digitalen Welt
Der Trendbegriff „Smart Cities‘ Government" wirft ein Schlaglicht auf das gemeinwohlförderliche Potenzial intelligenter Vernetzung im öffentlichen Raum. In einer mit Sensoren gespickten Welt schlummern große Chancen für eine moderne digitale Infrastruktur (insbesondere den ÖPNV und die Energiesysteme) - aber auch Herausforderungen.
Mitgliedstaatliche Regelungsspielräume unter der Datenschutz-Grundverordnung - Die DS-GVO und das nationale Recht
Die Datenschutz-Grundverordnung (EU-DS-GVO) wird das Gesicht des Datenschutzrechts nachhaltig verändern. Es sind weniger die materiell-rechtlichen Neuerungen, mit denen sie Akzente setzt. Vor allem sorgen das Marktortprinzip und die Modifikationen in der Struktur der europäischen Datenschutzaufsicht für eine datenschutzrechtliche Frischzellenkur, deren Ausstrahlungswirkung weit über die Grenzen der Union hinausreicht. Kombiniert mit dem Wechsel zur Handlungsform der Verordnung geht damit eine - im Verhältnis zum bisherigen Richtlinien-Regime - deutlich sichtbare Harmonisierung einher. In der Sache ist die EU-DS-GVO allerdings in Teilen eher eine Richtlinie im Verordnungsgewand: Mit rund vier Dutzend Öffnungsklauseln eröffnet sie den Mitgliedstaaten großen Spielraum für eigene normative Nuancen insbesondere im öffentlichen Sektor. Das Projekt warf einen vertiefenden Blick darauf, inwiefern die EU-DS-GVO das deutsche Datenschutzrecht veränderte und wie weit die nationalen Ausgestaltungsspielräume reichten. Im Fokus standen dabei in besonderer Weise die datenschutzrechtlichen Vorgaben, welche die EU-DS-GVO für die Aufgabenerfüllung der öffentlichen Verwaltung vorsieht.
Regelungsbedarf und rechtliche Grenzen elektronischer vollautomatisierter Verwaltungsverfahren
Zum 1. Januar 2017 trat das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens, mit dem u.a. die Möglichkeit des Erlasses von vollautomatisierten Steuerbescheiden in der Abgabenordnung (AO) verankert wurde, in seinen wesentlichen Teilen in Kraft. Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens hat das Parlament die parallele Anpassung des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes (VwVfG) und des Zehnten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB X) beschlossen. Ziel war es, die Möglichkeit des vollautomatisierten Erlasses von Verwaltungsakten in allen drei Säulen des Verwaltungsverfahrensrechts einzufügen und damit die weitgehend einheitliche Fortentwicklung der drei Verfahrensordnungen zu gewährleisten. Das Forschungsvorhaben begleitete in einer ersten Phase das Gesetzgebungsverfahren. Dabei wurde insbesondere untersucht, inwieweit die ursprünglich allein als Änderung der AO geplante Vorlage als Vorbild für eine eventuelle Anpassung des VwVfG herangezogen werden kann beziehungsweise in welchen Punkten für das Verwaltungsverfahren eigenständige rechtliche Lösungen zu entwickeln sind. In einer zweiten Phase wurden die verabschiedeten Gesetzesbestimmungen untersucht und Lösungsvorschläge für offene Fragen entwickelt. Übergeordnetes Ziel war es, Vorschläge für die rechtliche Gestaltung von vollautomatisierten Verwaltungsverfahren nach dem VwVfG zu entwickeln, unter besonderer Berücksichtigung der rechtlichen Grenzen solcher Verfahren.