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Projekt

Evaluation des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) Rheinland-Pfalz (1. Phase)

Am 26. Januar 2011 hat der rheinland-pfälzische Landtag eine Novelle des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) beschlossen. Ziel des Änderungsgesetzes ist die Schaffung eines modernen und effizienten POG, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger weiterhin gewährleisten zu können. § 100 POG enthält eine erneute Evaluationsverpflichtung, die vorsieht, dass die Landesregierung dem Landtag über die Wirksamkeit bestimmter eingriffsintensiver Maßnahmen berichtet. Das FÖV wurde vom rheinland-pfälzischen Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur mit der Durchführung der Evaluation beauftragt.

Laufzeit: 01.11.2011 – 30.11.2013 | Finanzierung: Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur Rheinland-Pfalz
Projekt

Evaluation der Neu­organi­sation der Bundes­polizei – Bundes­polizei­präsidium

Im Hinblick auf die Entwick­lung neuer und die Zunahme bereits bestehender Heraus­forderungen für die Bundes­polizei ergibt sich die Not­wendig­keit, den damit verbundenen Aufgaben auch in Zukunft vor dem Hinter­grund begrenzter öffentlicher Haushalts­mittel gerecht zu werden. Aus diesem Grund ist die Bundes­polizei durch das Gesetz zur Änderung des Bundes­polizei­gesetzes vom 26.02.2008 neu strukturiert worden, um durch eine Verschlankung und Steigerung von Effizienz und Flexi­bilität der Organi­sation, die operative Arbeit der Bundes­polizei und insbesondere deren Präsenz zu steigern (vgl. Bundestags-Drucksache 16/6291). Zur Erreichung dieser Ziele ist u. a. das Bundes­polizei­präsidium in Potsdam als Bundes­ober­behörde ein­gerichtet worden, die die Arbeit der gesamten Bundes­polizei steuert und verantwortet. Diese Neu­organi­sation der Bundes­polizei wird einer umfassenden Evaluierung hin­sichtlich des Grades der Erreichung der verfolgten Ziele, der Wirkung und der Wirtschaft­lich­keit unterzogen. Das FÖV ist in diesem Zusammen­hang vom Bundes­ministerium des Innern (BMI) damit beauftragt worden, die Einrichtung des Bundes­polizei­präsidiums zu evaluieren.

Laufzeit: 01.06.2011 – 31.08.2012 | Finanzierung: Bundesministerium des Innern
Projekt

Evaluation des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informations­freiheits­gesetz – IFG)

Mehr Bürgerbeteiligung, Transparenz und Offenheit der Verwaltung sind die Zielsetzungen, die mit dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (sog. Informations­freiheits­gesetz des Bundes – IFG) verbunden sind. Das IFG trat 2006 in Kraft. Im Rahmen des Evaluations­projektes wurden Fragen der Ziel­erreichung und Wirkung des Gesetzes untersucht. Die rechts­wissen­schaft­liche Analyse beinhaltete die Auswertung der bislang zum IFG ergangenen Recht­sprechung. Der Fokus lag auf den Aspekten Anwendungs­bereich und Schutz­vorschriften bzw. Ausnahme­tatbestände (§§ 3–6 IFG), wobei auch länder­vergleichende und europa­rechtliche Bezüge berück­sichtigt wurden. Die sozial­wissen­schaft­liche Analyse umfasste quantitative und qualitative Erhebungen.

Laufzeit: 01.04.2011 – 30.04.2012 | Finanzierung: Innenausschuss des Deutschen Bundestages
Projekt

Evaluation des Landes­infor­mations­frei­heits­gesetzes Rheinland-Pfalz (LIFG RP)

Am 1. Februar 2009 ist in Rheinland-Pfalz das Landes­infor­mations­frei­heits­gesetz in Kraft getreten. § 15 LIFG sieht vor, dass die Landes­regie­rung unter Mit­wirkung der kommunalen Spitzen­verbände die Aus­wirkungen des Gesetzes über­prüft und nach drei Jahren dem Land­tag darüber berichtet. Im Rahmen der Evaluation wurden zum einen die mit dem Gesetz an­gestreb­ten Ziele über­prüft und zum anderen die organi­satori­schen, perso­nellen und finan­ziellen Aus­wirkungen untersucht.

Laufzeit: 01.04.2009 – 30.05.2012 | Finanzierung: Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur Rheinland-Pfalz
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