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Evaluation von Gesetzen zur Terrorismusbekämpfung
Artikel 9 des Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes vom 7. Dezember 2011 sieht vor, dass die Bundesregierung die Anwendung der durch das Terrorismusbekämpfungsgesetz, das Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz und das Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes geschaffenen und geänderten Vorschriften des Bundesverfassungsschutzgesetzes, des MAD-Gesetzes, des BND-Gesetzes und des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes unter Einbeziehung eines oder mehrerer Sachverständigen evaluiert. Besonders zu berücksichtigen sind dabei die Häufigkeit und die Auswirkungen der mit den Eingriffsbefugnissen verbundenen Grundrechtseingriffe, die zudem in Beziehung zur Wirksamkeit der jeweiligen Regelungen zu setzen sind. Mit Durchführung des Evaluationsvorhabens hat das Bundesministerium des Innern das FÖV in Speyer beauftragt.
Erstellung eines Leitfadens zur Durchführung von ex-post-Gesetzesevaluationen unter besonderer Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Folgen
In den letzten Jahren wurde in zunehmendem Maße Kritik an der Qualität von Gesetzen geübt. Unter dem Stichwort better regulation bzw. bessere Rechtsetzung wurden Maßnahmen auf den Weg gebracht, die dazu beitragen sollten, die Qualität von Regulierungen insgesamt zu verbessern. Das zentrale Instrument zur Rechtsoptimierung, das immer wieder als Kernelement einer solchen Vorgehensweise genannt wird, ist die Gesetzesfolgenabschätzung. Darüber hinaus sind in jüngster Vergangenheit wieder zunehmend Fragen zu den datenschutzrechtlichen Auswirkungen rechtlicher Regelungen – insbesondere im Sicherheitsbereich – in den Mittelpunkt des öffentlichen und politischen Interesses gerückt. Aus diesem Grund hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit das FÖV mit der Erstellung eines Leitfadens zur Durchführung von ex-post-Gesetzesevaluationen beauftragt, der sich vor allem mit der Erfassung der datenschutzrechtlichen Folgen beschäftigt.
Evaluation des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) Rheinland-Pfalz (1. Phase)
Am 26. Januar 2011 hat der rheinland-pfälzische Landtag eine Novelle des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) beschlossen. Ziel des Änderungsgesetzes ist die Schaffung eines modernen und effizienten POG, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger weiterhin gewährleisten zu können. § 100 POG enthält eine erneute Evaluationsverpflichtung, die vorsieht, dass die Landesregierung dem Landtag über die Wirksamkeit bestimmter eingriffsintensiver Maßnahmen berichtet. Das FÖV wurde vom rheinland-pfälzischen Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur mit der Durchführung der Evaluation beauftragt.
Evaluation der Neuorganisation der Bundespolizei – Bundespolizeipräsidium
Im Hinblick auf die Entwicklung neuer und die Zunahme bereits bestehender Herausforderungen für die Bundespolizei ergibt sich die Notwendigkeit, den damit verbundenen Aufgaben auch in Zukunft vor dem Hintergrund begrenzter öffentlicher Haushaltsmittel gerecht zu werden. Aus diesem Grund ist die Bundespolizei durch das Gesetz zur Änderung des Bundespolizeigesetzes vom 26.02.2008 neu strukturiert worden, um durch eine Verschlankung und Steigerung von Effizienz und Flexibilität der Organisation, die operative Arbeit der Bundespolizei und insbesondere deren Präsenz zu steigern (vgl. Bundestags-Drucksache 16/6291). Zur Erreichung dieser Ziele ist u. a. das Bundespolizeipräsidium in Potsdam als Bundesoberbehörde eingerichtet worden, die die Arbeit der gesamten Bundespolizei steuert und verantwortet. Diese Neuorganisation der Bundespolizei wird einer umfassenden Evaluierung hinsichtlich des Grades der Erreichung der verfolgten Ziele, der Wirkung und der Wirtschaftlichkeit unterzogen. Das FÖV ist in diesem Zusammenhang vom Bundesministerium des Innern (BMI) damit beauftragt worden, die Einrichtung des Bundespolizeipräsidiums zu evaluieren.
Evaluation des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz – IFG)
Mehr Bürgerbeteiligung, Transparenz und Offenheit der Verwaltung sind die Zielsetzungen, die mit dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (sog. Informationsfreiheitsgesetz des Bundes – IFG) verbunden sind. Das IFG trat 2006 in Kraft. Im Rahmen des Evaluationsprojektes wurden Fragen der Zielerreichung und Wirkung des Gesetzes untersucht. Die rechtswissenschaftliche Analyse beinhaltete die Auswertung der bislang zum IFG ergangenen Rechtsprechung. Der Fokus lag auf den Aspekten Anwendungsbereich und Schutzvorschriften bzw. Ausnahmetatbestände (§§ 3–6 IFG), wobei auch ländervergleichende und europarechtliche Bezüge berücksichtigt wurden. Die sozialwissenschaftliche Analyse umfasste quantitative und qualitative Erhebungen.
Evaluation des Landesinformationsfreiheitsgesetzes Rheinland-Pfalz (LIFG RP)
Am 1. Februar 2009 ist in Rheinland-Pfalz das Landesinformationsfreiheitsgesetz in Kraft getreten. § 15 LIFG sieht vor, dass die Landesregierung unter Mitwirkung der kommunalen Spitzenverbände die Auswirkungen des Gesetzes überprüft und nach drei Jahren dem Landtag darüber berichtet. Im Rahmen der Evaluation wurden zum einen die mit dem Gesetz angestrebten Ziele überprüft und zum anderen die organisatorischen, personellen und finanziellen Auswirkungen untersucht.