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Projekt

Evaluation des Umweltverwaltungsgesetzes

Das Umweltministerium von Baden-Württemberg hatte das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) mit der Evaluierung des Gesetzes zur Vereinheitlichung des Umweltverwaltungsrechts und zur Stärkung der Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung im Umweltbereich (Umweltverwaltungsgesetz - UVwG) beauftragt. Ziel der Evaluation war die Überprüfung der mit der Einführung des UVwG verfolgten Ziele, die Ermittlung der Wirkungen und die Auswertung der Erfahrungen aus der Praxis. Das UVwG soll die bestehenden rechtlichen Regelungen zur Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Planung und Durchführung von Infrastrukturvorhaben verbessern, indem es das Land sowie kommunale und private Vorhabenträger zu mehr Mitsprache der Öffentlichkeit bei Infrastrukturmaßnahmen verpflichtet. So sollen Bürgerinnen und Bürger sowie Stakeholder bei bedeutsamen Infrastrukturvorhaben frühzeitig einbezogen werden.

Laufzeit: 1.11.2016 - 31.10.2020 | Finanzierung: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Projekt

Weiterentwicklung der Umweltverwaltung Baden-Württemberg

Im Zuge der Verwaltungsstrukturreform 2005 wurden in Baden-Württemberg die neun Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter, die vier Gewässerdirektionen und die vier Bezirksstellen für Naturschutz und Landschaftspflege aufgelöst und die Aufgaben entweder auf die Regierungspräsidien oder die Landkreise und Stadtkreise übertragen. Schon 2007 (a) und erneut 2011 (b) konnte aufgezeigt werden, dass dieser Reformschritt in einzelnen Bereichen die Qualität des Verwaltungshandeln beeinträchtigt hatte. Ziel dieser Studie war es daher, eine empirisch valide Situationsanalyse der Vollzugsqualität im Bereich der klassischen Umweltverwaltung zu erstellen.

Laufzeit: 1.12.2015 - 30.09.2016 | Finanzierung: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg | Kooperationspartner: Prof. Dr. Jörg Bogumil (Ruhr-Universität Bochum), Dr. Falk Ebinger (Wirtschaftsuniversität Wien)
Projekt

Evaluation der Initiative "Bürgerdialog Stromnetz"

Seit Januar 2015 fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Initiative „Bürgerdialog Stromnetz", die es ermöglichen soll, BürgerInnen vor Ort frühzeitig - möglichst noch vor Beginn der formellen Öffentlichkeitsbeteiligung - sowie zwischen den einzelnen formellen Beteiligungsschritten in die Planung von Netzausbauvorhaben einzubeziehen und über alle wesentlichen Planungsentscheidungen zu informieren. Das FÖV wurde vom BMWi damit beauftragt, die Initiative insgesamt sowie einzelne von ihr durchgeführte Maßnahmen zu evaluieren.

Laufzeit: 01.11.2015 – 29.02.2020 | Finanzierung: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie | Kooperationspartner: Team Ewen
Projekt

Dialog mit Expertinnen und Experten zum EU-Rechtsakt für Umweltinspektionen – Austausch über mögliche Veränderungen im Vollzug des EU-Umweltrechts

Das Projekt „Dialog mit Expertinnen und Experten zum EU-Rechtsakt für Umweltinspektionen - Austausch über mögliche Veränderungen im Vollzug des EU-Umweltrechts" wurde in Kooperation mit dem Öko-Institut e.V. durchgeführt. Mit dem Projekt sollte im Rahmen eines Expertendialogs mit Vertreterinnen und Vertretern der betroffenen Vollzugsbehörden geklärt werden, welche Auswirkungen auf die Vollzugspraxis zu erwarten sind und welche Veränderungen zu begrüßen oder zu vermeiden sind, um das bestehende Schutzniveau zu verbessern oder zumindest beizubehalten.

Laufzeit: 01.10.2015 – 30.11.2017 | Finanzierung: Umweltbundesamt | Kooperationspartner: Öko-Institut e.V.
Projekt

Evaluation des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) Rheinland-Pfalz (2. Phase)

Am 26. Januar 2011 hat der rheinland-pfälzische Landtag eine Novelle des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) beschlossen. Ziel des Änderungsgesetzes ist die Schaffung eines modernen und effizienten POG, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger weiterhin gewährleisten zu können. § 100 POG enthält eine erneute Evaluationsverpflichtung, die vorsieht, dass die Landesregierung dem Landtag über die Wirksamkeit bestimmter eingriffsintensiver Maßnahmen berichtet. Das FÖV wurde erneut vom rheinland-pfälzischen Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur mit der Durchführung der 2. Phase der Evaluation (2015-2016) beauftragt. Der Abschlussbericht wurde im Jahr 2017 veröffentlicht.

Laufzeit: 15.02.2015 – 31.07.2016 | Finanzierung: Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur Rheinland-Pfalz
Projekt

Entwicklung eines Tools zur prospektiven und begleitenden Gesetzesfolgenabschätzung

Die Landessynode ist innerhalb der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) für die Gesetzgebung und den landeskirchlichen Haushalt zuständig. In den vergangenen Jahren hat sie verschiedene Reformvorhaben auf den Weg gebracht, die mit erheblichen Veränderungen verbunden waren. Bei ihren Reformvorhaben ist es für die EKiR entscheidend, dass die Umsetzung vorgesehener Regelungen und Maßnahmen die Kirchengemeinden nicht überfordert und über Gebühr belastet. Aus diesem Grund benötigt das Landeskirchenamt, das für die Entwicklung und Ausarbeitung von Regelungsvorhaben innerhalb der EKiR zuständig ist, ein Tool, mit dem die Folgen von Regelungsvorhaben systematisch erfasst und abgeschätzt werden können. Damit sollen mögliche Umsetzungsprobleme vor Ort frühzeitig erkannt werden und im Gesetzgebungsverfahren Berücksichtigung finden. Mit der Entwicklung eines passgenauen Tools für die Durchführung von prospekti­ven und begleitenden Gesetzesfolgenabschätzungen, das speziell auf die kirchliche Gesetzgebung zugeschnitten ist, hat die EKiR daher das FÖV beauftragt.

Laufzeit: 5.02.2015 – 31.03.2017 | Finanzierung: Evangelische Kirche im Rheinland
Projekt

Evaluation der Verwaltungsvorschrift Öffentlichkeitsbeteiligung

Im Auftrag des Staatsministeriums Baden-Württemberg evaluiert das FÖV die „Verwaltungsvorschrift Öffentlichkeitsbeteiligung" zur Regelung der nicht-förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie den „Leitfaden für eine neue Planungskultur". Die auf drei Jahre angelegte Evaluation untersucht umfassend mit Hilfe von Fragebögen und leitfadengestützten Interviews die laufenden Verfahren der Regierungspräsidien in Baden-Württemberg. Darüber hinaus werden alle anfallenden Ressourcenbedarfe (Arbeitsstunden), Overheads (wie Koordinierungsaufgaben und Fortbildungen) sowie weitere wichtige Beteiligungsmaßnahmen (Hinwirkung auf Dritte nach § 10 BImSchG, Hinwirkung im Bereich Planfeststellungsverfahren und Raumordnungsverfahren sowie Beteiligungsmaßnahmen der Genehmigungsbehörden für Dritte) mit einbezogen.

Laufzeit: 1.07.2014 - 31.12.2017 | Finanzierung: Staatsministerium Baden-Württemberg
Projekt

Evaluation des Rechtsextremismus-Datei-Gesetzes (RED-G)

Als eine Konsequenz aus der NSU-Mordserie wurde im September 2012 die Rechtsextremismusdatei (RED) in Betrieb genommen. Durch das RED-G werden 36 Sicherheitsbehörden verpflichtet, relevante Informationen zu gewaltbezogenen Rechtsextremisten in der RED zu speichern, so dass jede teilnehmende Behörde unmittelbaren Zugriff auf die Daten erhält. Dadurch soll der Informationsaustausch zwischen den Behörden verbessert und eine effektivere Bekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus gewährleistet werden. Artikel 3 Absatz 2 des Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Rechtsextremismus vom 20. August 2012 sieht eine Evaluierung des RED-G vor dem 31. Januar 2016 unter Einbeziehung wissenschaftlicher Sachverständiger vor. Mit der Durchführung der Evaluation hat das Bundesministerium des Innern (BMI) im Einvernehmen mit dem Deutschen Bundestag das FÖV beauftragt.

Laufzeit: 01.04.2014 – 30.06.2015 | Finanzierung: Bundesministerium des Innern
Projekt

Evaluation von Gesetzen zur Terrorismusbekämpfung

Artikel 9 des Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes vom 7. Dezember 2011 sieht vor, dass die Bundesregierung die Anwendung der durch das Terrorismusbekämpfungsgesetz, das Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz und das Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes geschaffenen und geänderten Vorschriften des Bundesverfassungsschutzgesetzes, des MAD-Gesetzes, des BND-Gesetzes und des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes unter Einbeziehung eines oder mehrerer Sachverständigen evaluiert. Besonders zu berücksichtigen sind dabei die Häufigkeit und die Auswirkungen der mit den Eingriffsbefugnissen verbundenen Grundrechtseingriffe, die zudem in Beziehung zur Wirksamkeit der jeweiligen Regelungen zu setzen sind. Mit Durchführung des Evaluationsvorhabens hat das Bundesministerium des Innern das FÖV in Speyer beauftragt.

Laufzeit: 01.07.2013 – 30.06.2015 | Finanzierung: Bundesministerium des Innern
Projekt

Erstellung eines Leit­fadens zur Durch­führung von ex-post-Gesetzes­evaluationen unter besonderer Berück­sichtigung der daten­schutz­rechtlichen Folgen

In den letzten Jahren wurde in zu­neh­mendem Maße Kritik an der Qualität von Gesetzen geübt. Unter dem Stichwort better regulation bzw. bessere Recht­setzung wurden Maß­nahmen auf den Weg gebracht, die dazu beitragen sollten, die Qualität von Regulie­rungen insgesamt zu verbessern. Das zentrale Instrument zur Rechts­optimierung, das immer wieder als Kern­element einer solchen Vor­gehens­weise genannt wird, ist die Gesetzes­folgen­abschätzung. Darüber hinaus sind in jüngster Vergan­genheit wieder zunehmend Fragen zu den daten­schutz­rechtlichen Aus­wirkungen recht­licher Regelungen – insbesondere im Sicher­heits­bereich – in den Mittel­punkt des öffent­lichen und poli­tischen Interesses gerückt. Aus diesem Grund hat der Bundes­beauf­tragte für den Daten­schutz und die Informations­freiheit das FÖV mit der Erstellung eines Leit­fadens zur Durch­führung von ex-post-Gesetzes­evaluationen beauftragt, der sich vor allem mit der Erfassung der daten­schutz­rechtlichen Folgen beschäftigt.

Laufzeit: 01.06.2012 – 31.12.2012 | Finanzierung: Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
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