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Gleichwertige Lebensverhältnisse: Passgenaue Maßnahmen zur Entwicklung strukturschwacher Regionen
Die Herstellung von gleichwertigen Lebensverhältnissen, insbesondere die Verbesserung der Lebensverhältnisse in strukturschwachen Regionen, war ein erklärtes Ziel des Koalitionsvertrages für die 19. Legislaturperiode. Das Forschungsprojekt hat die Passgenauigkeit von Fördermaßnahmen zur Entwicklung strukturschwacher Räume beispielhaft anhand von sechs ausgewählten Arbeitsmarktregionen in Ost- und Westdeutschland untersucht und auf Basis dieser Ergebnisse Handlungsempfehlungen für die Regionalpolitik abgeleitet. Damit hat das Projekt nicht nur Wege aufgezeigt, wie die Passgenauigkeit von Fördermaßnahmen insgesamt erhöht werden kann, sondern auch einen Beitrag zur Stärkung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Gesamtdeutschland geleistet.
Interkommunale Zusammenarbeit als Reformansatz - der rheinland-pfälzische Weg
Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ), beispielsweise in Form von Zweckverbänden, hat in Rheinland-Pfalz eine lange Tradition, hat sich in vielen Projekten bewährt und ist ein bedeutsamer Bestandteil der Wirklichkeit kommunaler Aufgabenerfüllung. Interkommunale Zusammenarbeit kann im Hinblick auf bestimmte Aufgabenbereiche der kommunalen Ebene eine effiziente und effektive Alternative zu Gebietsreformen darstellen. Die Potenziale von IKZ sind keineswegs ausgeschöpft und eine Weiterverfolgung dieses Reformwegs kann zielführend sein, um absehbaren Veränderungen und Ansprüchen gerecht zu werden. In diesem Projekt sollen mögliche Aufgabenbereiche für die interkommunale Zusammenarbeit identifiziert, mögliche Organisationsformen geprüft, die Sicherung der Aufgabenerfüllung untersucht sowie die Auswirkungen auf die Organe der beteiligten kommunalen Gebietskörperschaften ausgelotet werden.
Untersuchung der Arbeitsweise von Räten/Kreistagen in Nordrhein-Westfalen mit Blick auf deren Funktionsfähigkeit
Im Auftrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung Nordrhein-Westfalen untersucht das Projekt die Arbeitsweise in den Räten und Kreistagen in Nordrhein-Westfalen mit einem Fokus auf deren Funktionsfähigkeit bzw. potentielle Funktionsstörungen.
Erarbeitung eines Leitfadens für die Evaluierung der Rechtsnormen
Um eine hohe Qualität der Rechtsetzung und eine Reduzierung des Normenbestandes zu erreichen, werden in Nordrhein-Westfalen (NRW) seit 2005 nahezu alle Verordnungen und Gesetze befristet. Die Befristung besteht gemäß § 39 Abs. 2 GGO in der Anordnung eines Verfallsdatums oder einer Berichtspflicht zu einem bestimmten Stichtag. Soll eine befristete Rechtsnorm trotz Verfallsdatum beibehalten werden, muss das federführende Ressort zur Begründung der Beibehaltung eine Evaluation der Norm vorlegen. Auch im Rahmen der Berichtspflicht muss ein Evaluationsbericht vorgelegt werden. Um die Qualität der Evaluierungsberichte weiter zu erhöhen, wurde unter enger Einbeziehung der Ressorts ein Leitfaden für die Evaluierung von Rechtsnormen in NRW erarbeitet. Dieser stellt die Vorgehensweise bei Evaluationen dar und gibt Hinweise zur Erstellung von Evaluationsberichten. Mit der Erarbeitung des Leitfadens wurde das FÖV durch das Ministerium des Innern des Landes NRW beauftragt.
Sachstandsanalyse für eine Weiterentwicklung und Verbesserung der Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen
Mit „Mitreden - Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe" hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) einen breiten Beteiligungs- und Dialogprozess zur Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe gestartet. Ein Diskussionspunkt ist die Umsetzung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe mit einer Überführung der Zuständigkeit für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen aus der Sozialhilfe (SGB XII bzw. ab dem 1.1.2020 Eingliederungshilfe nach SGB IX) in die Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII). Das FÖV ist vom BMFSFJ beauftragt worden, eine Sachstandsanalyse zur Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen durchzuführen.
Einheitliches Geodatenmanagement des Landes Rheinland-Pfalz
„Digitale Geodaten als Abbild der realen Welt sind der digitale Rohstoff einer smarten Geozukunft“ – dieser Kernsatz aus der „Strategie für das digitale Leben in Rheinland-Pfalz“ der Landesregierung bringt den aktuellen Bedarf für ein modernes Geodatenmanagement auf den Punkt. Wie funktioniert modernes, effizientes Geodatenmanagement in Rheinland-Pfalz, welche neuen Entwicklungen müssen dabei berücksichtigt werden – und auf welche Weise können innovative Methoden zur Neugestaltung beitragen? Diese und weitere Fragen wurden im Projekt „Voruntersuchung zur Einführung eines einheitlichen Geodatenmanagements in Rheinland-Pfalz (rlp-GDM)“, das im rheinland-pfälzischen Ministerium des Innern und für Sport angesiedelt ist, im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Innovationslabor der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer (Wissens- und Ideentransfer für Innovation in der Verwaltung - WITI), dem Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) und der Metropolregion Rhein-Neckar (MRN) GmbH analysiert.
Studie zur Umsetzung einer Steuervergünstigung bei der Kaffeesteuer für nachhaltigen Kaffee
Die Bundesregierung hat sich den Nachhaltigkeitszielen der Agenda 2030 verschrieben. Teil der entwicklungspolitischen Ziele des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ist es, nachhaltige globale Lieferketten zu fördern. Im April 2018 hat das BMZ öffentlich die Befreiung der Kaffeesteuer für nachhaltig produzierten und fair gehandelten Kaffee gefordert, um die sozialen und ökologischen Produktionsbedingungen in den Anbauländern von Kaffee zu verbessern. Die Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) berät das BMZ im Rahmen des Programms „Nachhaltige Lieferketten und Standards" und hat das FÖV mit einer verwaltungswissenschaftlichen Studie beauftragt.
Ex-post Evaluierung der Nutzen und Kosten von Umweltgesetzen
In Deutschland wurde am 15. Januar 2015 die sogenannte „Bürokratiebremse" von der Bundesregierung beschlossen. Diese sieht vor, Belastungen für die Wirtschaft dauerhaft zu begrenzen. Regelungsvorhaben der Bundesregierung, dürfen nicht zu einem Anstieg des Erfüllungsaufwands führen, weshalb neue Belastungen durch entsprechende Entlastungen in Form zu kompensieren sind. Dies setzt umweltpolitische Regelungsvorhaben unter großen Rechtfertigungsdruck, da sie häufig mit dem Vorwurf konfrontiert werden, dass ihre Kosten für die Wirtschaft in keinem Verhältnis zu ihrem gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Nutzen stünden. Ziel des Forschungsvorhabens in Kooperation mit dem Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung und dem Öko-Institut ist es, für ausgewählte umweltpolitische Regelungen soweit wie möglich das tatsächliche Verhältnis zwischen den mit ihnen verbundenen Kosten für die Wirtschaft und dem gesamtgesellschaftlichem Nutzen zu ermitteln, um den Mehrwert dieser umweltpolitischen Regelungen im Rahmen einer ex-post Evaluation aufzuzeigen.
Anwendbare Qualitätsstandards für das BMU im Bereich Bürgerbeteiligung
Gemeinsam mit der IFOK GmbH hatte das FÖV für das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) wissenschaftlich fundierte und in der Praxis handhabbare Qualitätsstandards für Beteiligungsprozesse, die vom oder für das BMU durchgeführt werden, entwickelt.
Beratung der Parlamente von Costa Rica und Honduras zur ex-ante Evaluierung
Das Deutsche Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit (DEval) hat das FÖV mit der Beratung der Parlamente von Costa Rica und Honduras bei der Entwicklung eines Leitfadens zur ex-ante Evaluierung beauftragt. Die Beratung erfolgte im Rahmen des vom BMZ finanzierten Projekts FOCEVAL. Ziel von FOCEVAL ist die Förderung von Evaluierungskapazitäten in Ländern Lateinamerikas und damit eine stärkere Nutzung von Evaluierungen bei der politischen Entscheidungsfindung.