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Umsetzung des Jugend-Check in Thüringen (Phase 3)
Thüringen ist das erste deutsche Bundesland, das den Jugend-Check auf Landesebene eingeführt hat. Der Jugend-Check Thüringen (JCT) wird seit 2022 bis 2026 in einem Modellprojekt erprobt und durch das FÖV von der Projektstelle Jugend-Check Thüringen (ProJCT) durchgeführt. Das Projekt wird vom Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie (TMSGAF) gefördert. Grundlage für den Jugend-Check Thüringen sind die Kabinettsbeschlüsse des Thüringer Kabinetts vom 23. November 2021 zur Umsetzung des JCT sowie vom 6. August 2024 zur Verlängerung des Projekts. Damit ist Thüringen das erste Bundesland, das die Folgen von Landesgesetzen auf junge Menschen systematisch abschätzt. Neu ist dabei, dass junge Menschen partizipativ in die Gesetzesfolgenabschätzung eingebunden werden. Hierzu arbeitet die ProJCT eng mit der Servicestelle Mitbestimmung am TMSGAFS zusammen. Alle Gesetzentwürfe der Ministerien werden in der Projektphase durch das FÖV geprüft.
Umsetzungsbegleitung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG)
Das Projekt steht im Kontext der Reformen, die durch das 2021 verabschiedete Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) angestoßen worden sind. Es dient der Unterstützung von Kommunen, die in diesem Rahmen ihre Verwaltungsstrukturen umstellen müssen. Für das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) begleitet das FÖV drei Modellkommunen bei der Vorbereitung und Implementierung der neuen Verwaltungsstrukturen im Bereich der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit (drohender) Behinderung. Das Projekt erfasst zudem sowohl den Umsetzungsstand des Schnittstellenabbaus zwischen Jugendhilfe und Eingliederungshilfe als auch Umsetzungshemmnisse und identifiziert Wege zu deren Überwindung. Aus den Erkenntnissen werden Hinweise zur Unterstützung bei der Umsetzung generiert und eine Grundlage, die die mittelfristige Haushaltsplanung unterstützt, abgeleitet. Dadurch unterstützt das Projekt die Kommunen dabei, sich auf die ab 2028 anstehende bundesweite Umstellung der Verwaltungsstrukturen vorzubereiten.
Aktualisierung der Arbeitshilfe zur Gesetzesfolgenabschätzung
An Regelungsentwürfe der Bundesregierung werden hohe formale und inhaltliche Anforderungen gestellt, die in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) formuliert sind. Dazu gehört auch die Anforderung zur Darstellung der wesentlichen Regelungsfolgen in der Regelungsbegründung nach § 44 GGO. Dazu hat das Bundesministerium des Innern (BMI) in seiner Arbeitshilfe zur Gesetzesfolgenabschätzung im Jahr 2009 Empfehlungen für die strukturierte Erarbeitung von Inhalten in der Frühphase eines Regelungsverfahrens und zur Ermittlung von Regelungsfolgen gegeben. Seitdem hat sich die Regelungsfolgenabschätzung thematisch stark weiterentwickelt und weitere Handreichungen wurden von verschiedenen Ressorts veröffentlicht. Um den aktuellen Entwicklungen im Bereich der Besseren Rechtsetzung sowie der elektronischen Gesetzgebung Rechnung zu tragen, hat nun das FÖV im Auftrag des Bundesministerium des Innern und für Heimat einen Entwurf für die Überarbeitung der bestehenden Arbeitshilfe entwickelt.
Evaluation des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG)
Mit dem Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) hat der Gesetzgeber Regelungen erlassen, um Planungs- und Genehmigungsverfahren vor dem Hintergrund geltender Infektionsschutzmaßnahmen während der Covid-19-Pandemie rechtssicher und ohne Verzögerungen durchführen zu können. Nach Bedarf können Verfahrensschritte, z. B. die Auslegung von Unterlagen oder die Durchführung von Erörterungsterminen, in digitale Formate überführt werden, was Verfahrensberechtigten die Wahrnehmung ihrer Beteiligungsrechte ohne die Notwendigkeit einer physischen Anwesenheit ermöglicht. Mit Ablauf des 31. Dezembers 2022 traten die wesentlichen Bestimmungen des PlanSiG außer Kraft. Vor diesem Hintergrund wurde das FÖV vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) mit der Evaluation des Planungssicherstellungsgesetzes beauftragt.
Konsolidierung und Digitalisierung von Arbeitshilfen, Leitfäden und Handbüchern zum Gesetzgebungsverfahren (Projektphase 2)
Das Projekt „Elektronisches Gesetzgebungsverfahren des Bundes (E-Gesetzgebung)“ ist Bestandteil der Dienstekonsolidierung des Bundes und hat zum Ziel, das Rechtsetzungsverfahren auf eine neue IT-Grundlage zu stellen. Im Rahmen des Vorhabens sollen bisher bestehende Medienbrüche und Redundanzen im Verfahrensablauf innerhalb und zwischen der Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag, dem Bundesrat, dem Vermittlungsausschuss und dem Bundespräsidialamt abgebaut und ein durchgängiger elektronischer Rechtsetzungsprozess implementiert werden. Ab August 2021 wurden die Arbeiten des Vorgängerprojekts im Auftrag der ]init[ AG fortgeführt. Ziel des Projektes war es, die Digitalisierungskonzepte für die verbliebenen Arbeitshilfen zu erarbeiten bzw. zu finalisieren. Darüber hinaus unterstützte das FÖV die ]init[ AG bei der Umsetzung der Digitalisierungskonzepte in Module, die Bestandteile der Anwendung E-Gesetzgebung werden, sowie bei der Bewertung und Umsetzung von Änderungswünschen bzw. von neuen Arbeitshilfen(inhalten).
Wissenschaftliche Begleitung einer Evaluierung von Vorschriften des Sechsten Landesgesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 3. Juni 2020
Durch das 6. Kommunalvorschriften-Änderungsgesetz wurden in die Gemeindeordnung (§ 35 Abs. 3), die Landkreisordnung (§ 28 Abs. 3) sowie die Bezirksordnung für den Bezirksverband Pfalz (§ 7 Abs. 4) Bestimmungen eingefügt, die die Möglichkeit eröffnen, dass die kommunalen Gremien bei Naturkatastrophen oder in anderen außergewöhnlichen Notsituationen ihre Beschlüsse auch in Video- oder Telefonkonferenzen oder in einem schriftlichen oder elektronischen Umlaufverfahren treffen können. Die Geltungsdauer der Regelung wurde durch das erwähnte Gesetz vom 17.12.2020 bis zum 31.3.2022 verlängert. Das Innenministerium Rheinland-Pfalz führte bis November 2021 eine retrospektive Gesetzesfolgenabschätzung durch, um den Zielerreichungsgrad der Vorschriften zu überprüfen, Erkenntnisse zum Vollzug zu erlangen sowie um in der Folge Verbesserungspotentiale entwickeln zu können. Das FÖV begleitete diese retrospektive Evaluation wissenschaftlich bei Konzeption, Durchführung sowie Datenerhebung einer standardisierten Befragung bei allen kommunalen Gremien in Rheinland-Pfalz. Weiter wurden durch das FÖV leitfadengestützte Interviews durchgeführt, in denen Gremienvorsitzende und -mitglieder zu ihren Erfahrungen mit digitalen Ratssitzungen befragt wurden.
Wissenschaftliche Befragung der kommunalen Ebene zu Bürokratielasten durch die Transparenzkommission NRW
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat die Transparenzkommission NRW eingerichtet, um die nordrhein-westfälischen Kommunen zu stärken und insbesondere hinsichtlich der Bürokratielasten gegenüber dem Land zu entlasten. Dafür sollen konkrete Vorschläge zum Bürokratieabbau durch Aufgabenkritik und Standard-Überprüfung erarbeitet werden. In diesem Kontext hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung Nordrhein-Westfalen (MHKBG NRW) eine Projektgruppe des FÖV unter Leitung von Prof. Grohs im August 2020 damit beauftragt, bei den Gemeinden, Kreisen und Landschaftsverbänden in NRW eine Erhebung durchzuführen, in der in verschiedenen Aufgabenfeldern Bürokratielasten erhoben und konkrete Verbesserungsvorschläge der Kommunen eruiert werden.
Evaluation von Infoaktionen und Öffentlichkeitsarbeit des BASE im Rahmen der Standortauswahl
Der Politik- und Beratungsbereich des FÖV hat im Auftrag des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) von 2020 bis 2022 Kommunikationsmaßnahmen des BASE und eines von BASE beauftragten Dienstleisters evaluiert. Es wurden die Zielerreichung und die Wirksamkeit der Aktivitäten untersucht, die das BASE als Träger der Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlverfahren sowie als Aufsichtsbehörde für die Suche nach einem geeigneten Endlagerstandort durchgeführt hat.
Weiterentwicklung der geschlechterdifferenzierten Gesetzesfolgenabschätzung
Im Jahr 2019 wurde eine neue Arbeitshilfe für die geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung entworfen. Im Rahmen dieses Projekts wurde dieser Entwurf nun theoretisch und praktisch validiert und zur Veröffentlichung vorbereitet.
Entwicklung eines "Jugend-Checks" in Thüringen
Um die Belange junger Menschen bei der Erarbeitung von Maßnahmen der Verwaltung im Land Thüringen zu berücksichtigen, wurde ein „Jugend-Check” entwickelt, erprobt und implementiert. Mit seiner Hilfe werden die Auswirkungen von Regelungsentwürfen und anderen amtlichen / behördlichen Maßnahmen auf junge Menschen systematisch erfasst und dargestellt. Dieser Jugend-Check wurde als Prüfinstrument in zwei Versionen entwickelt. Einerseits, um jugendspezifische Folgen gesetzlicher Regelungen und Maßnahmen auf Landesebene beurteilen zu können, andererseits auch um die Auswirkungen von Maßnahmen und Programme auf kommunaler Ebene beurteilen zu können.