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Untersuchung zum Ausmaß von Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Personennahverkehr und Personenfernverkehr und zu möglichen Handlungsansätzen
Als Ergänzung zu der vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) in Auftrag gegebenen Studie zum Ausmaß von Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes und zu möglichen Handlungsansätzen haben der Deutsche Gewerkschaftsbund sowie der Beamtenbund und Tarifunion das FÖV damit beauftragt, das Ausmaß von Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Personennahverkehr und Personenfernverkehr zu untersuchen.
Die Transformation des öffentlichen Dienstes in Europa
Ziel des Projekts ist die Erstellung eines Handbuchs zum Öffentlichen Dienstrecht in Europa, das auf der Grundlage juristischer Analyse, ergänzt durch Erkenntnisse empirischer Wissenschaften (Verwaltungsmanagement, Politikwissenschaften, Soziologie), in Zusammenarbeit mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus verschiedenen EU-Staaten das Recht des öffentlichen Dienstes auch unter rechtsvergleichenden Aspekten aufarbeitet. Das Handbuch wird so aufgebaut, dass in einem ersten Teil Einfluss und Bedeutung von Transformationen auf ausgewählte nationale europäische Rechtssysteme des öffentlichen Dienstes untersucht werden, während danach in einem zweiten Schritt die Effektivität und der Einfluss der Transformationen auf das Recht des öffentlichen Dienstes in Europa bewertet werden. Kern des ersten Teils werden länderspezifische Berichte sein, daneben wird im ersten Teil auch das Recht des öffentlichen Dienstes der EU behandelt werden. Der zweite Teil wird sich auf der Grundlage rechtsvergleichender Analysen vor allem mit gemeinsamen europäischen Standards für bestimmte Bereiche des öffentlichen Dienstrechts befassen. Im dritten Teil schließlich werden Schlussfolgerungen aus Transformationen und der Europäisierung im Bereich des öffentlichen Dienstes gezogen, insbesondere im Hinblick auf Veränderungen im Verhältnis von Staat und Gesellschaft, einer neuen Konzeptualisierung der öffentlichen Verwaltung und der zunehmenden Integration im europäischen Mehrebenensystem. Dabei werden zukünftige Herausforderungen identifiziert und praktische Empfehlungen formuliert.
Public Values und Attraktivität des öffentlichen Dienstes im europäischen Vergleich
Im Zentrum der Public Values, vereinfacht verstanden als die von den Bürgern für das Gemeinschaftsleben als förderlich erachteten Prinzipien, steht die Gemeinwohlorientierung staatlichen Handelns. Diese wird ihrerseits durch eine Reihe von Grundsätzen wie Verfassungs- und Gesetzestreue, Loyalität zum Dienstherrn und Leistungsdenken gesichert und gefördert, die daher in einem weiteren Sinne ebenfalls als Public Values betrachtet werden können. Einen Schwerpunkt der Analyse soll die Erörterung von Public Values im Zusammenhang mit einer Führungsaufgabe im öffentlichen Sektor darstellen. Es soll der Frage nach der allgemeinen Erwartung gegenüber Managern im öffentlichen Sektor, nach deren ethischem commitment sowie nach den optimalen institutionellen Voraussetzungen für ein value-based management nachgegangen werden. Zusätzlich sollen die Rolle von soft law sowie das Verhältnis zwischen dem Verwaltungsinnenrecht (Verwaltungsvorschriften, Ministerialrundschreiben, usw.) und den Bestimmungen mit Außenwirkung untersucht werden.
Diversität im öffentlichen Dienst als Public Value
In den letzten Jahren waren verstärkt Initiativen zu verzeichnen, mit denen die Diversität der Beschäftigten im öffentlichen Dienst erhöht und gestärkt werden soll. Dies geschah nicht nur aufgrund des Fachkräftemangels, sondern ist auch von der Erkenntnis getragen, dass eine breite Repräsentation zu einer höheren Responsivität der Verwaltung beiträgt. Indem sie besser und gezielter auf die Anliegen und Bedürfnisse aller Bevölkerungsgruppen eingeht, stärkt dies auch die Akzeptanz des Verwaltungshandelns. Das Projekt zielt im Ergebnis auf die Zusammenstellung einer „tool box“ für eine diversitätssensible Sozialisierung der öffentlichen Verwaltung. Der Fokus liegt auf der Länderebene und schließt dort die Führungs- und die Fachebene ein.
Personalgewinnung unter Public-Value-Strategien
Dem öffentlichen Sektor gelingt es zunehmend weniger mit den bisherigen Ansätzen ausreichend Personal zu gewinnen und zu binden. Zu den Herausforderungen des demographischen Wandels tritt der Wettbewerb mit dem privaten Sektor um Beschäftigte. Vor diesem Hintergrund braucht es eine Auseinandersetzung damit, wie es dem öffentlichen Dienst gelingen kann, Fachkräfte zu gewinnen und bestehendes Personal motivational zu binden.
New Work in der öffentlichen Verwaltung
New Work ist ein Ansatz, der die Transformation der modernen Arbeitswelt bezeichnet. Der Begriff umfasst nicht nur neue Arbeitsformen und Arbeitsmodelle, sondern auch Veränderungen der gesellschaftlichen Strukturen und Ansprüche der Mitarbeitenden. Er bezieht damit die organisationale, gesellschaftliche und individuelle Ebene ein. Das FÖV konzipiert ein passgenaues Modellvorhaben für die Ministerialverwaltung zur Entwicklung neuer Arbeitsformen und -modelle mithilfe von New-Work-Ansätzen. Die modellhafte Umsetzung im jeweiligen teilnehmenden Ministerium wird mit empirischen Erhebungen begleitet. Dies ermöglicht einerseits einen raschen Zugang zu Erkenntnissen, andererseits belastbare Rückschlüsse für die mittel- und langfristige Planung der Arbeitsformen und -modelle.
Auswirkungen von EU-Recht/EuGH-Urteilen sowie EMRK/EGMR-Urteilen auf den öffentlichen Dienst
Hinsichtlich der Auswirkungen des EU-Rechts und der EMRK auf den öffentlichen Dienst in Deutschland besteht besonderer Forschungsbedarf. Das FÖV untersucht relevante Entscheidungen des EuGH und des EGMR und erstellt hierzu Hinweise für die Verwaltungspraxis. In diesen Praxishinweisen werden in kompakter Form Gegenstand, Sachverhalt und Entscheidungsgründe der jeweiligen Entscheidung dargestellt, europarechtlich bewertet und eingeordnet sowie die Auswirkungen auf das deutsche Recht reflektiert.
Ökonomische Konkretisierung der neueren Rechtsprechung des BVerfG zur Berechnung der Besoldung; Methodik und Erstellung einer Datenbank
Mit seinen Urteilen zur A- und R-Besoldung (2015) legte das BVerfG erstmals konkrete ökonomische Parameter fest, die eine Berechnung amtsangemessener Besoldung ermöglichten. In einem dreistufigen Verfahren wird zunächst anhand einer Prüfung präzise quantifizierbarer Vergleichsparameter (Einkommensentwicklung der Tarifbeschäftigten, Nominallohnindex als Index der gesamtwirtschaftlichen Einkommensentwicklung, Verbraucherpreisindex/reale Bezügeentwicklung, Abstandsgebote zwischen den Besoldungsgruppen/Erfahrungsstufen und zum sozialrechtlichen Existenzminimum, Vergleich zum Bund und zu den anderen Bundesländern) ermittelt, ob eine amtsangemessene Besoldung vermutet werden kann. Diese Vermutung kann dann in einem zweiten Schritt durch weitere Kriterien erhärtet oder widerlegt werden, bevor im dritten Schritt geprüft wird, ob eine festgestellte Unteralimentierung eventuell durch das Vorliegen besonderer Bedingungen wie z.B. einer Haushaltsnotlage legitimiert werden kann.
Vergütungsstrukturen im Öffentlichen Dienst
Das Forschungsprojekt nahm die Vergütungsstrukturen der Tarifverträge des öffentlichen Dienstes in den Blick. Das Arbeitsentgelt wird für die allermeisten Beschäftigten im öffentlichen Dienst nicht frei ausgehandelt, sondern ergibt sich etwa aus dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen (TVöD) oder der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
Die Einkommenssituation von Beamtenhaushalten in den unteren Besoldungsgruppen
Das Alimentationsprinzip verpflichtet den Dienstherrn, seinen Beamtinnen und Beamten ein amtsangemessenes finanzielles Auskommen zu gewährleisten. Dies hat nach herrschender Meinung auch die Familie zu berücksichtigen, für deren Finanzbedarf die Besoldungsordnungen Familienzuschläge enthalten. Das Projekt hatte zum Ziel, die tatsächliche Einkommenssituation von Beamtinnen bzw. Beamten des einfachen und mittleren Dienstes zu erforschen. Die Analyse sollte auch Aufschluss darüber geben, ob und inwieweit das vom Bundesverfassungsgericht unterstellte Haushaltsmodell noch der Lebensrealität der betrachteten Beamtenhaushalte entspricht und wo die „Sollbruchstellen“ liegen.