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Die assoziierte Benachteiligung im Arbeitsrecht
Die assoziierte Diskriminierung beschreibt die Benachteiligung einer Person aufgrund ihres Näheverhältnisses zu einer dritten Person, die aus den Gründen des § 1 AGG diskriminiert wird. Diese Erscheinungsform der Diskriminierung findet in der Literatur vergleichsweise wenig Aufmerksamkeit und hat auch die Rechtsprechung bisher nur selten beschäftigt.
Gewaltbetroffenheit der Beschäftigten im öffentlichen Personenverkehr und ihre Folgen: Exposure to verbal and physical violence among public transport employees and its consequences
Es gibt verschiedene Hinweise darauf, dass Beschäftigte im Nah- und Fernverkehr regelmäßig und zunehmend beleidigt, bedroht oder körperlich angegriffen werden. Um das Ausmaß von Gewalt gegen Beschäftigte im Verkehrsbereich und mögliche Handlungsansätze zu untersuchen, wurden sowohl Verkehrsunternehmen als auch Beschäftigte im öffentlichen Personenverkehr zu ihren Gewalterfahrungen sowie zu vorhandenen Präventions- und Nachsorgemaßnahmen im Rahmen von zwei standardisierten Onlinebefragungen befragt.
EuGH C-580/19 zur Klassifikation von Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft als Arbeits- oder Ruhezeit i.S.d. Richtlinie 2003/88/EG
Besprechung von EuGH, Urteil vom 09.03.2021, RJ gegen Stadt Offenbach am Main, C-580/19, ECLI:EU:C:2021:183