Search the contents of the FÖV
Your search returns 80 results
Zwischen Zufriedenheit und Verbundenheit:
Der Beitrag beschäftigt sich mit der Analyse von Daten im Hinblick auf die Verbindung zwischen Zufriedenheit und organisationaler Bindung von Mitarbeitenden in der öffentlichen Verwaltung und leitet hieraus erste praktische Impulse ab.
Kein gehobener Datenschatz für medizinische Forschung:
Der Mensch steht im Mittelpunkt medizinischer Forschung, die auf Informationen über den menschlichen Körper sowie Daten über Krankheitsverläufe angewiesen ist.
Der "Whole-of-Government-Ansatz"
Die traditionelle, hierarchische Linienorganisation der öffentlichen Verwaltung stößt angesichts wachsender Komplexität und Krisendynamik zunehmend an ihre Grenzen. Gefordert sind flexible Strukturen, die schnelle Anpassungen ermöglichen und ressortübergreifende Zusammenarbeit stärken.
Art. 31 - Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
Das Verhältnis zwischen ASB und Verarbeitern ist im Allgemeinen durch den Amtsermittlungsgrundsatz geprägt: Die Behörden haben den Sachverhalt selbstständig zu ermitteln.
Art. 32 - Sicherheit der Verarbeitung
In einer Welt komplexer Datenverarbeitungsprozesse und wachsender Vernetzung nehmen Bedrohungen für die Vertraulichkeit und Integrität personenbezogener Daten drastisch zu – sei es durch Distributed-Denial-of-Service-Attacken, den Einsatz von Schadprogrammen wie Ransomware, Würmer oder Identitätsdiebstahl, sei es durch Computerviren und Trojaner.
Art. 33 - Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde
Art. 33 legt dem Verantwortlichen und (in abgeschwächter Form) dem Auftragsverarbeiter eine Meldepflicht auf.
Art. 34 - Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person
Art. 34 trägt dem Verantwortlichen auf, alle Personen zu benachrichtigen, die eine Verletzung ihrer personenbezogenen Daten iSd Art. 4 Nr. 12 erlitten haben.
Art. 35 - Datenschutz-Folgenabschätzung
Art. 35 ist Ausdruck des risikobasierten Regulierungsansatzes der DS-GVO.
Art. 14 - Menschliche Aufsicht
KI-Systeme bestechen zwar durch eine beeindruckende Leistungskraft und Effizienz. Ihnen unterlaufen aber auch überraschende Fehler.
Art. 13 - Transparenz und Bereitstellung von Informationen für die Betreiber
Viele KI-Systeme gleichen einer Blackbox: Ihre Funktions- und Arbeitsweise sowie Entscheidungsprozesse liegen im Dunkeln. Insbesondere lernende Systeme sind so komplex, dass selbst ihre Entwickler bzw. Programmierer häufig nicht sagen können, auf welchen verschlungenen Pfaden sie zu ihren Ausgaben gelangen.