Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Versorgungswerk der Rechtsanwälte (ThürRAVG) soll der Beginn der Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Thüringen mit dem Zeitpunkt der Zulassung bei der Thüringer Rechtsanwaltskammer gleichgesetzt werden.
Mit dem Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation im Jahr 2023 sowie zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften sollen die Besoldungs- und Versorgungsbezüge der Thüringer Landes- und Kommunalbeamtinnen und -beamten sowie der Thüringer Richterinnen und Richter ab 1. Januar 2023 einheitlich um 3,25 Prozent angehoben werden, vgl. § 1 Abs. 1 Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation im Jahr 2023.
Mit dem Entwurf für ein Thüringer Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Thür-GDG) soll eine gesetzliche Grundlage für die Arbeit des Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) geschaffen werden. Bisher stellt die Verordnung über den öffentlichen Gesundheitsdienst und die Aufgaben der Gesundheitsämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten die zentrale Regelung für den ÖGD dar.
Mit dem Thüringer Gesetz zur Änderung von Vorschriften aus dem Bereich des Dienstrechts sollen verschiedene Anpassungen vor allem des Thüringer Beamtengesetzes (ThürBG) und des Thüringer Laufbahngesetzes (ThürLaufbG) vorgenommen werden.
Mit dem Gesetzentwurf soll die Thüringer Bauordnung (ThürBO) neugefasst werden. Hierbei sollen u.a. verschiedene Regelungen für das Bauen im Bestand verändert werden, um „kurzfristig zur Verfügung stehenden kostengünstigen Wohnraum“ zu schaffen.
Mit dem Thüringer Gesetz zur Reform der Gefangenenvergütung im Justizvollzug und zur Anpassung weiterer Vorschriften des Justizvollzugs sollen unter Berücksichtigung neuerer Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts die Arbeit und weitere Beschäftigung von Gefangenen sowie deren Vergütung neu geregelt werden.
Das Gesetz hat das Ziel die hausärztliche Versorgung in Thüringen, insbesondere in den ländlichen Gegenden, langfristig sicherzustellen. Dazu soll eine Vorabquote für die Zulassung zum Medizinstudium eingeführt werden, bei der sechs Prozent der in Thüringen verfügbaren Studienplätze für Humanmedizin an Personen vergeben werden sollen, die zuvor einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Land Thüringen abschließen, der sie dazu verpflichtet, nach abgeschlossener Berufsausbildung zehn Jahre in einem ausgewiesenen Thüringer Bedarfsgebiet als Hausärztin oder Hausarzt zu arbeiten.
Ziel des Projektes war es, die Wahrnehmung des JCT sowie den praktischen Umgang mit diesem innerhalb der Ministerialverwaltung seit dessen Einführung zu untersuchen.
Der Jugend-Check ist ein Instrument der Gesetzesfolgenabschätzung. Mit ihm zeigt das Kompetenzzentrum Jugend-Check (KomJC) die Auswirkungen von Gesetzesvorhaben der Bundesregierung auf junge Menschen zwischen 12 und 27 Jahren auf.
Veröffentlichte Jugend-Checks des Kompetenzzentrums Jugend-Check
Das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) hat im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz (SMJus) eine Evaluation des Sächsischen Normenkontrollratsgesetzes (SächsNKRG) durchgeführt. Der Sächsische Normenkontrollrat (SächsNKR) ist ein verwaltungsexternes und unabhängiges Gremium, das die Sächsische Staatsregierung bei der Umsetzung von Maßnahmen zum Bürokratieabbau und zur besseren Rechtsetzung unterstützen soll.