Rechtsgrundlagen und Organisation

Das Deutsche Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer wurde mit Wirkung vom 1. Januar 1976 durch Landesverordnung des Ministerpräsidenten des Landes Rheinland-Pfalz vom 31. Mai 1976 (GVBl. 1976, S. 184) als Nachfolger des seit 1962 bestehenden Forschungsinstituts der Hochschule errichtet. Die Organstruktur des Instituts wurde durch Landesverordnung vom 5. Juli 1994 (GVBl. 1994, S. 314) um einen Wissenschaftlichen Beirat erweitert.

Im Anschluss an eine Empfehlung des Wissenschaftsrats, in der dieser die Rolle des FÖV als Kompetenzzentrum der Verwaltungsforschung in Deutschland hervorhob, ist eine organisatorische und programmatische Umgestaltung des Instituts vorgenommen worden. Derzeit ist das Erste Gesetz zur Änderung des Verwaltungshochschulgesetzes vom 19. Oktober 2005 (GVBl. Rh.-Pf. 2006, S. 16-18 in der Fassung vom 19. Dezember 2006, GVBl. Rh.-Pf. 2006, 438-440) in Kraft. Das Forschungsinstitut ist Regelungsgegenstand der §§ 67-70 des Verwaltungshochschulgesetzes. Die Neufassung der Landesverordnung (GVBl. Rh.-Pf. 2006, S. 16-18), die die Tätigkeit des Instituts im Einzelnen regelt, ist am 1. Januar 2007 (GVBl. Rh.-Pf. 2006, 439 f.) in Kraft getreten. Auch die Institutsordnung vom 27. September 1977 (Staatsanzeiger Rheinland-Pfalz, Nr. 50 vom 27.12.1977, S. 922) wurde an die geänderte Struktur und Arbeitsweise des Forschungsinstituts angepasst (Institutsordnung vom 7. Dezember 2004, verkündet im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz am 17. Januar 2005, S. 16 ff.).

Das Institut ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit eigenen Organen. Es untersteht der Aufsicht des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur. Das Institut wird im Rahmen der Ausführungsvereinbarung zu Art. 2 Abs. 1 Nr. 5 der Rahmenvereinbarung zwischen Bund und Ländern über die gemeinsame Förderung der Forschung nach Art. 91 b GG von den Vertragsschließenden gemeinschaftlich finanziert. Die Einnahmen und Ausgaben des Instituts sind in einem selbständigen Kapitel des Haushaltsplans des Landes Rheinland-Pfalz – Einzelplan Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur – veranschlagt.

Organe des Instituts, das der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz (WGL) angehört, sind der Institutsvorstand, der Direktor, der Institutsverwaltungsrat und der Wissenschaftliche Beirat. Der Institutsvorstand besteht aus mindestens fünf Ordentlichen Mitgliedern und mindestens zwei wissenschaftlichen Mitarbeitern. Die Mitglieder des Institutsvorstands werden für die Dauer von vier Jahren gewählt. Die Berufung des Direktors und seines Stellvertreters erfolgt auf Vorschlag des Institutsvorstands durch das für das Hochschulwesen zuständige Ministerium. Über den Vorschlag hat der Institutsvorstand das Einvernehmen mit der Hochschule herzustellen. Die Berufung bedarf der Zustimmung des Institutsverwaltungsrates. Der Institutsverwaltungsrat besteht aus je drei Vertretern des Landes Rheinland-Pfalz und des Bundes sowie je einem Vertreter der übrigen Bundesländer. Er dient insbesondere der Verbindung des Instituts mit der Verwaltungspraxis und vermittelt den wechselseitigen Austausch von Informationen zwischen Wissenschaft und Verwaltungspraxis. Der Wissenschaftliche Beirat besteht aus drei bis fünf nicht dem FÖV angehörenden Wissenschaftlern. Ihm obliegt die wissenschaftliche Begleitung der Forschungsleistung und die Unterstützung von Evaluierungen des Instituts.

 


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