Institutsverwaltungsrat

Der Institutsverwaltungsrat dient der Verbindung des Instituts mit der Verwaltungspraxis. Er setzt sich aus je drei Vertretern des Landes Rheinland-Pfalz und des Bundes sowie je einem Vertreter der übrigen Bundesländer zusammen. Ihm gehören an:

Vorsitzende des Institutsverwaltungsrats

Vetreter


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