Organe

  • Institutsvorstand
    Der Institutsvorstand, dem fünf Ordentliche Mitglieder und zwei wissenschaftliche Mitarbeiter des Instituts angehören, wird für die Dauer von vier Jahren gewählt. Der Institutsvorstand leitet das Institut. Er beschließt u.a. über das Forschungsprogramm, die Forschungsvorhaben und die Projektleitung sowie über Haushalts- und Personalangelegenheiten.
  • Direktor
    Der Direktor und sein Stellvertreter werden im Einvernehmen mit der Hochschule aus der Mitte des Institutsvorstandes vorgeschlagen und vom für das Hochschulwesen zuständigen Ministerium mit Zustimmung des Institutsverwaltungsrates berufen. Die Amtszeit entspricht der Amtsperiode des Institutsvorstands. Der Direktor ist insbesondere für die laufenden Verwaltungsgeschäfte und die Vertretung des Instituts nach außen zuständig.
  • Institutsverwaltungsrat
    Der Institutsverwaltungsrat, dem 21 Vertreter des Bundes und der Länder angehören, wahrt die Interessen der Institutsträger und dient der Verbindung des Instituts zur Verwaltungspraxis. Die Verwaltungsratsmitglieder können zudem ihren Forschungsbedarf anmelden, der bei der For­schungsplanung berücksichtigt wird.
  • Wissenschaftlicher Beirat
    Die Institutsforschung wird durch einen Wissenschaftlichen Beirat begleitet. Mitglieder sind fünf externe deutsche und ausländische Wissenschaftler verschiedener Fachrichtungen, die auf Vorschlag des Institutsvorstandes vom für das Hochschulwesen zuständigen Ministerium berufen werden.

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