Dr. iur. Dr. h.c., geb. 1956
o. Professor für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer.
Studium der Rechtswissenschaft und Geschichte an den Universitäten Bonn und Genf; nach einem einjährigen Forschungsaufenthalt in Madrid 1984 Promotion an der Universität Bonn; 1986 Zweites Juristisches Staatsexamen, danach wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Völkerrecht der Universität Bonn.
1989 geschäftsleitender Institutsreferent des Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung bei der Hochschule Speyer, ab 1993 als Regierungsdirektor; 1996 Habilitation an der Humboldt-Universität zu Berlin, Lehrbefugnis für die Fächer Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht sowie Verfassungsgeschichte; Lehrstuhlvertretungen an den Universitäten Kiel, Regensburg und Halle-Wittenberg (dort Ruf auf einen Lehrstuhl für Öffentliches Recht).
Seit 1998 o. Professor an der Hochschule Speyer; Gastprofessuren an der Université Panthéon-Sorbonne (Paris) sowie an der Universidad Andina Simón Bolívar (La Paz / Sucre); 1999-2001 Direktor des Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer; 2001-2007 Stellvertretender Direktor des Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung bei der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer; 2004-2007 Prorektor der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer; 2007-2009 Rektor der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer; 2009-2010 Prorektor der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer; 2010 Verleihung der Ehrendoktorwürde durch die Staatliche Ivane Jakashvili Universität Tiflis.
Europäisierung
des Staats- und Verwaltungsrechts; Rechtsvergleichung; Staatlichkeit
und Globalisierung; internationaler Menschenrechtsschutz; Entwicklungszusammenarbeit.