Das Forschungsinstitut hat Ordentliche und Korrespondierende Mitglieder. Zu Ordentlichen Mitgliedern kann der Institutsvorstand für die Dauer von fünf Jahren auf dem Gebiet der Verwaltungsforschung ausgewiesene Wissenschaftler aus dem In- und Ausland berufen. Voraussetzung der Berufung ist die Vorlage eines individuellen Forschungsplans, der sich in das Forschungsprogramm des Instituts einfügt.
Die Korrespondierenden Mitglieder werden für die Dauer von fünf Jahren berufen. Sie wirken beratend und unterstützend bei den Forschungsprojekten mit und sind Teil eines wissenschaftlichen Netzwerks, welches die Forschungskooperation des Forschungsinstituts unterstützt.
Institutsmitgliedschaften, die bei In-Kraft-Treten der neuen Rechtsgrundlagen schon bestanden, blieben gemäß Art. 2 des Vierten Landesgesetzes zur Änderung des Verwaltungshochschulgesetzes bis zum 31. Dezember 2001 bestehen. Forschungsvorhaben, von Mitgliedern, deren Mitgliedschaft zum 31.12.2001 ausgelaufen ist, können über den 31.12.2001 hinaus zu Ende geführt werden.