Sektion III: 
Verwaltungshandeln zwischen öffentlichen und privaten Akteuren

Zentraler Forschungsgegenstand ist das Interaktionsgefüge der öffentlichen Verwaltung mit privaten Akteuren und anderen öffentlichen Institutionen unter sich ändernden wirtschaftlichen, sozialen, demographischen, technischen, politischen und weiteren Rahmenbedingungen. Zum Forschungsgegenstand gehören insbesondere Entscheidungsprozesse zwischen der Verwaltung und den genannten Akteuren sowie organisatorische, rechtliche und sonstige strukturelle Merkmale des Interaktionsgefüges. Während die Forschungsprogramme der Sektionen I und II vornehmlich auf innerstaatliche und zwischenstaatliche Strukturen und Prozesse gerichtet sind, stehen bei der Sektion III die Außenbeziehungen der Verwaltung zu öffentlichen und privaten Akteuren im Mittelpunkt des Erkenntnisinteresses. Binnenmerkmale der Verwaltung sind miteinbezogen, soweit ihr Zusammenhang mit externen Interaktionsbeziehungen erforscht werden soll.
Das Forschungsprogramm erstreckt sich auch auf europäische und internationale Bereiche des Verwaltungshandelns. Es umfasst empirische, normativ-rechtliche und geschichtswissenschaftliche Projekte.
Das Forschungsprogramm zielt ab sowohl auf die empirische und normativ-rechtliche Analyse von Handlungsstrukturen, Interaktionsbeziehungen und Entscheidungen, einschließlich ihrer Durchführung, an der Schnittstelle von öffentlicher Verwaltung zu privaten und öffentlichen Akteuren als auch auf die Entwicklung und Bewertung von Reformkonzepten. Ansätze der Rechts- und Verwaltungsvergleichung werden einbezogen.
Die empirische Analyse kann unter zwei verschiedenen Perspektiven durchgeführt werden. Aus der ersten Perspektive richtet sich das Forschungsinteresse primär auf die Beschreibung, Erklärung und Bewertung des Verwaltungshandelns als abhängige Variable und betrachtet die Merkmale privaten Handelns als Einflussfaktoren (unabhängige Variablen) in Hinblick auf das Verwaltungshandeln. Aus der anderen Perspektive liegt der Schwerpunkt des Forschungsinteresses auf der Beschreibung, Erklärung und Bewertung privaten Handelns (als abhängige Variable), das durch Merkmale des Verwaltungshandelns (als unabhängige Variable) beeinflusst wird. Die in der Verwaltungswissenschaft bisher eher vernachlässigte zweite Untersuchungsperspektive bildet mittelfristig einen Schwerpunkt des Forschungsprogramms. Die Untersuchung privaten Handelns (z.B. von Innovationsentscheidungen privater Unternehmen) unter dem Einfluss öffentlicher Verwaltung ermöglicht es, die gelegentlich festzustellende "staatszentrierte Introvertiertheit" der verwaltungswissenschaftlichen Forschung durch die Akzentuierung privater Interessen, Einstellungen und Handlungsstrukturen zu überwinden. Zugleich eröffnen sich neue Kooperationsfelder interdisziplinärer Forschung mit wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Fragestellungen.
Schließlich zielt das Forschungsprogramm auch auf die Erarbeitung und Bewertung von Reformkonzepten ab, die das Verhältnis von Verwaltung und privaten Akteuren verbessern sollen. Beispielhaft sei das Leitbild des "aktivierenden Staates" angeführt, nach dem der Staat zwar an seiner umfassenden öffentlichen Verantwortung für die Aufgaben des Gemeinwohls festhält, jedoch nicht alle Leistungen selbst erbringen muss. Das Leitbild fordert ein Verwaltungshandeln, das private Akteure möglichst weitgehend in die Erledigung öffentlicher Aufgaben einbezieht. Das Programm konzentriert sich zunächst auf die Forschungsschwerpunkte "Regulierung und Liberalisierung von Infrastrukturen (Verkehr, Ver- und Entsorgung, Bildung)" sowie auf "Öffentlich-private Kooperationsarenen in Marktwirtschaften". Der erste Schwerpunkt betrifft einen Handlungsbereich, in dem es durch das Aufbrechen staatlicher Monopole zu einem entscheidenden Wandel in den regulatorisch geprägten Beziehungen öffentlicher und privater Akteure gekommen ist. Der zweite Schwerpunkt lenkt die Forschung auf öffentlich-private Kooperationsformen der Verwaltung, die durch Bezeichnungen wie Verhandlungsstaat, Verantwortungspartnerschaft, informaler Rechts- und Verfassungsstaat oder ähnliches gekennzeichnet werden und die bei den einen als neue fortschrittliche Governanceformen auf Zustimmung stoßen, von anderen aber als Indizien für einen schleichenden Verlust an Staatlichkeit kritisiert werden.

Schwerpunkt "Regulierung und Liberalisierung von Infrastrukturen" (Verkehr, Ver- und Entsorgung, Bildung)

Dieser Schwerpunktbereich beschäftigt sich mit dem Wandel der Aufgaben staatlicher und privater Akteure sowie ihrer wirtschaftlichen und rechtlichen Beziehungen durch die Liberalisierung von Infrastrukturen. Der Begriff der Infrastruktur umfasst zunächst die netzgebundenen Infrastrukturen des Verkehrssystems, der Energie- und Wasserversorgung sowie des Telekommunikationssektors. Darüber hinaus zählen zur Infrastruktur in einem weiten Sinn alle Leistungen, die für das Funktionieren und die Entwicklung des Gemeinwesens notwendig sind, deren Erbringung durch den Markt aber zumindest zweifelhaft ist. Dementsprechend sind die materiellen Einrichtungen (z.B. Gebäude) sowie die institutionellen und personellen Komponenten des Bildungssystems als Infrastruktur anzusehen. Dies ist eine Sichtweise, die ebenso in den Wirtschaftswissenschaften vertreten wird. Die Infrastrukturbereiche Verkehr, Ver- und Entsorgung sowie Bildung wurden aufgrund der zentralen Rolle der öffentlichen Verwaltung als Betreiber von Infrastruktureinrichtungen für diesen Schwerpunkt ausgewählt. Sie sind zunächst als abschließend zu verstehen.
Lange Zeit wurde die Bereitstellung von Infrastruktur als eine originäre Aufgabe des Staates im Sinne des Konzeptes der Daseinsvorsorge begriffen. Eine Grundannahme war, dass zentrale Ordnungs- und Infrastrukturinteressen nur durch Monopole und weitreichende staatliche Kontrolle zu befriedigen seien. Mit der Schaffung des europäischen Binnenmarktes geht eine zunehmende Liberalisierung bisher gesetzlich geschützter Infrastrukturbereiche einher, die für den Wettbewerb geöffnet werden. Dabei kommt es nicht nur zu einem Abbau bestehender Regulierungen, sondern auch zum Erlass neuer Regulierungen, die den Wettbewerb auf den liberalisierten Märkten ermöglichen sollen. Ein Beispiel für umfangreiche Re-Regulierungen ist der Strom- und Gasmarkt.
Vor diesem Hintergrund richtet sich das Forschungsinteresse auf die Analyse und Bewertung von organisatorischen und rechtlichen Regulierungsstrukturen und auf die Neubestimmung der Verwaltungsaufgabe in Infrastrukturbereichen. Gerade Liberalisierungs- und Privatisierungsprozesse haben zu einem veränderten Verständnis staatlicher Aufgaben beigetragen. Im Rahmen eines Übergangs von der Erfüllungsverantwortung zur Gewährleistungsverantwortung verlässt sich der Staat auf Private zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben, anstatt wie zuvor selbst durch eigene Behörden tätig zu werden.
Neben den sich im Wandel befindenden Regulierungsstrukturen (wozu auch die veränderte Funktion und Wirkung tradierter Instrumente der Zulassung von Vorhaben der Infrastruktur unter sich wandelnden Umfeldbedingungen gehört) sollen unter der Regulierungsperspektive auch Funktion und Wirkungen notwendiger Regulierungsinstrumente beleuchtet werden. Dabei sind Fragestellungen von Effektivität und Effizienz von Bedeutung. Ferner geht es um die Durchsetzung von Gemeinwohlbelangen. Durch den hierarchischen Steuerungsansatz ordnungsrechtlicher Instrumente ergeben sich häufig Implementationsprobleme, welche beispielsweise durch Informationsasymmetrien bedingt sind. Aus der Liberalisierungsperspektive sind die Wirkungsweise von Anreiz- und Marktmechanismen sowie von Instrumenten der Selbstregulierung Gegenstand der Forschung. Dazu gehören auch Instrumente der Marktsimulation wie beispielsweise Emissionszertifikate und Abgabenlösungen. Schließlich wird die Wirkungsweise verschiedener Instrumente und Mechanismen in vergleichender Perspektive betrachtet.

Schwerpunkt "Öffentlich-Private Kooperationsarenen in Marktwirtschaften"

Kooperatives und konsensuales Verwaltungshandeln wird inzwischen in vielen Verwaltungsbereichen gegenüber der hierarchischen Steuerung bevorzugt. Das ursprünglich allein für den Bereich der Umweltpolitik entwickelte Kooperationsprinzip kann inzwischen als allgemeines Steuerungsprinzip verstanden werden. Dabei basiert kooperatives Handeln von öffentlicher Verwaltung mit privaten Akteuren sowohl auf vertraglicher (Beispiele Vergaberecht, Fördermaßnahmen, Public Private Partnerships) als auch auf nichtvertraglicher Grundlage (Beispiel Branchenabkommen und sonstige informale Absprachen).
Der Schwerpunkt umfasst darüber hinaus auch Kooperationen auf internationaler Ebene zwischen Staaten, der EU oder internationalen Organisationen mit Akteuren der Zivilgesellschaft (Non-Profit-Organisationen) und sonstigen NGOs, die infolge der Globalisierung von zunehmender Bedeutung sind.
Obwohl Kooperationsarenen in vielen verschiedenen Verwaltungsbereichen zu finden sind, sollen unter diesem Schwerpunkt ausschließlich Kooperationsbeziehungen mit wirtschaftlicher Ausrichtung untersucht werden. Soweit Infrastrukturen Gegenstand von Forschungsvorhaben sind, sind diese allerdings dem zweiten Schwerpunkt nur dann zuzuordnen, wenn Kooperation - im Gegensatz zur Regulierung - im Mittelpunkt des Forschungsinteresses steht.
Aus der Sicht der öffentlichen Verwaltung sind mit dem Eingehen von Kooperationsbeziehungen häufig Vorteile in Form von Finanzierungs-, Prozess- und Organisationsentlastungen sowie von Akzeptanz- und Imagegewinnen verbunden. Es entstehen jedoch auch Risiken wie der Abbau demokratischer Kontrollen und Legitimationsdefizite sowie ein Zurücktreten des von Gemeinwohlinteressen gegenüber privater Gewinnmaximierung. Eine Beteiligung von zivilgesellschaftlichen Akteuren (NGOs) an Verwaltungskooperationen kann zum Ausgleich dieser Nachteile zweckmäßig sein. Somit ist nicht nur die Ausgestaltung bilateraler, sondern auch die Ausgestaltung multilateraler Kooperationsbeziehungen Gegenstand des Forschungsinteresses unter diesem Schwerpunkt.
Wichtige Fragestellungen betreffen die Entwicklung und Ausgestaltung von Verwaltungskooperationen. Da die traditionelle Verwaltungssteuerung auf dem Modell der hierarchisch strukturierten und handelnden Verwaltung basierte, wird nun zunehmend die Entwicklung und Strukturierung eines Sets von Verwaltungskooperationen gefordert, um der kooperierenden Verwaltung ein geeignetes Repertoire von Handlungsformen zur Verfügung zu stellen.
Ansatzpunkte hierfür sind beispielsweise die Vergabe öffentlicher Aufträge sowie der Bereich der Public Private Partnership (PPP). Die Vergabe öffentlicher Aufträge ist dadurch geprägt, dass weder die Auswahl der Kooperationspartner noch die Strukturierung der Kooperation beliebig erfolgen kann. Transparente und diskriminierungsfreie Partnerwahl auf der einen und Flexibilitäts- und Innovationsanforderungen an die öffentliche Verwaltung auf der anderen Seite geraten nicht selten in ein Spannungsverhältnis. Zu dessen Überbrückung ist die Optimierung der kooperationsbegründenden Verfahren ein wesentlicher Baustein. PPP kann als systematische Modernisierungsstrategie verstanden werden, die systemische Grenzen zwischen Markt und Staat teilweise integriert. Hybride Arrangements zwischen privatem und öffentlichem Sektor bergen ein strategisches Innovations- und Entwicklungspotential, das vom öffentlichen Sektor zu einer Steigerung der Effizienz der Bedienung von Gemeinwohlbelangen zu nutzen ist. Der durch die Vernetzung von öffentlichen und privaten Akteuren entstehende Intermediärbereich hat Bedeutung als Experimentierfeld und Steuerungsreserve.
Schließlich sollen auch internationale Kooperationsarenen nationaler Marktwirtschaften Untersuchungsgegenstand sein. Internationale Organisationen sind im besonderen Maße Kooperationsarenen, da im internationalen Bereich eine Steuerung über Hierarchie mangels supranationaler Institutionen nicht möglich ist. Der gesamte Bereich internationaler Organisationen, ihrer Strukturen und Prozeduren ist bisher kaum von der Verwaltungswissenschaft analysiert worden. In der Forschung dominiert die disziplinär begrenzte Perspektive Internationaler Beziehungen, die internationale Organisationen wie beispielsweise der Welthandelsorganisation nicht als selbständige Akteure und Teile der öffentlichen Verwaltung, sondern lediglich als Werkzeuge in der Hand der Nationalstaaten betrachtet. In diesem Zusammenhang ist die Rolle von Nicht-Regierungsorganisationen als Repräsentanten der Zivilgesellschaften umstritten. Während Wirtschaftsakteure bereits jetzt privilegierte Möglichkeiten der Einflussnahme auf die Entscheidungen internationaler Organisationen haben, fordern zivilgesellschaftliche Nicht-Regierungsorganisationen bessere Beteiligungsmöglichkeiten in internationalen Organisationen. Vielfach wird davon ausgegangen, dass eine verstärkte Kooperation mit Nicht-Regierungsorganisationen den internationalen Organisationen einen Zuwachs an Legitimität verschaffen könnte. Das Forschungsprogramm soll dazu beitragen, das verwaltungswissenschaftliche Forschungsdefizit im Bereich internationaler Organisationen zu überwinden.

Mittel- und längerfristige Orientierung des Forschungsprogramms

Die beiden Schwerpunktbereiche sollen regelmäßig überprüft und gegebenenfalls ergänzt und erweitert werden. Der Schwerpunktbereich "Regulierung und Liberalisierung" von Infrastrukturen, der sich zunächst auf "Verkehr, Ver- und Entsorgung und Bildung" konzentriert, soll schrittweise auf andere Infrastrukturbereiche (z.B. "Informationssektor" sowie "gerichtliche und alternative Konfliktregelungen") ausgedehnt werden. Langfristig geht es um die Neubestimmung der Aufgaben, Instrumente sowie der organisatorischen und rechtlichen Strukturen eines verantwortungsteiligen Zusammenwirkens von öffentlicher Verwaltung und privaten Akteuren bei der Bereitstellung und Gewährleistung kollektiver Lebensgüter für das Gemeinwesen.
Der Schwerpunktbereich "öffentlich-private Kooperationsarenen in Marktwirtschaften" soll mittel- und längerfristig verstärkt auch die Untersuchung von öffentlich-privaten Kooperationsformen im europäischen und internationalen Bereich einbeziehen. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Analyse des Handelns internationaler Organisationen. Da es sich für die Verwaltungswissenschaft um ein neues Forschungsfeld handelt, sollten zunächst explorative Einzelfallstudien zur Verbesserung des Wissenstandes durchgeführt werden. Diese können später durch vergleichende Studien ergänzt werden.
Die Zusammenarbeit mit europäischen und nordamerikanischen Universitäten und Forschungsinstitutionen wird im Rahmen des Transatlantic Policy Consortium ausgebaut. Schließlich wird auch die Kooperation mit nationalen Forschungseinrichtungen durch gemeinsame Projekte vertieft werden.


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