Projekt: "Untersuchung des Regulierungsverhaltens der Bundesnetzagentur und der Landesbehörden bei der Regulierung des Zugangs zu den Gasversorgungsnetzen"
Zwischen den bisherigen Ergebnissen der Elektrizitäts- und Gasmarktliberalisierung und den hohen Erwartungen, die in Politik und Öffentlichkeit an sie geknüpft wurden, besteht eine erhebliche Diskrepanz. Obwohl die deutschen Elektrizitäts- und Gasmärkte seit mehr als zehn Jahren vollständig liberalisiert sind, kann bislang noch immer nicht von einem funktionsfähigen Wettbewerb auf den leitungsgebundenen Energiemärkten gesprochen werden.
Eine zentrale Voraussetzung für die Entstehung funktionsfähigen Wettbewerbs ist der diskriminierungsfreie Zugang der Marktteilnehmer zu den Energieversorgungsnetzen.
In Deutschland ist die technische und organisatorische Abwicklung des Netzzugangs und der damit verbundenen netzübergreifenden Gastransporte nur rudimentär im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) und der Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) geregelt. Die wesentlichen Regelungen zur Abwicklung des Netzzugangs und netzübergreifender Gastransporte sind Gegenstand eines privatrechtlichen Vertrags zwischen den Gasversorgungsnetzbetreibern, der "Vereinbarung über die Kooperation gem. § 20 Abs. 1b EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen" (KoV), der auf Initiative der BNetzA zustande kam.
Die Einbindung der Netzbetreiber in die Regulierung des Gasnetzzugangs war angesichts der technischen und wirtschaftlichen Komplexität des zu regelnden Sachverhalts erforderlich, da der Staat an seine Wissens- und Ressourcengrenzen stieß. Denn ein erfolgreicher Vollzug von staatlichen Regulierungsmaßnahmen kann durch Informations-, Ressourcen- oder Sanktionsmängeln erheblich beeinträchtigt werden.
Somit stellt die Überwindung von Informationsasymmetrien ein zentrales Problem staatlicher Regulierung dar. Die von der BNetzA initiierte KoV kann als Versuch des Staates interpretiert werden, diese Informationsasymmetrien zu überwinden.
Literaturhinweise und explorative Interviews deuten darauf hin, dass die Umsetzung des diskriminierungsfreien Netzzugangs im Gasbereich noch unter erheblichen Vollzugsproblemen leidet.
§ 20 Abs. 1b EnWG, die GasNZV, die GasNEV und die KoV setzen die sog. Beschleunigungsrichtlinie 2003/55 EG über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt um. Hinter dieser Richtlinie steht die europäische Strategie zur Regulierung von Netzinfrastrukturen, welche auf einen hierarchischen Vollzug von Regulierungsvorschriften durch unabhängige Regulierungsbehörden mit weitreichenden Eingriffsbefugnissen setzt. Dieser Regulierungsansatz ist besonders anfällig für Informations- und Vollzugsmängel, wenn technisch und/oder wirtschaftlich komplexe Sachverhalte zu regulieren sind.
Die Europäische Kommission setzt gleichwohl auf den Ausbau dieser Strategie und beabsichtigt im Rahmen des dritten Legislativpakets vom 25.06.2009 eine Verschärfung des Regulierungsrahmens. Fraglich ist, ob der Regulierungsansatz der Kommission zielführend ist. Zweifel ergeben sich vor allem aus der Sicht des Konzepts der „collaborative governance“. Dieser Begriff bezeichnet eine normative Regulierungsstrategie, in der staatliche Akteure ihre Gestaltungsspielräume mit privaten Akteuren teilen, um gemeinschaftlich Problemlösungsansätze zu entwickeln. Die Entwicklung, Ausgestaltung und Implementierung von Regulierungsmaßnahmen erfolgt gemeinschaftlich durch staatliche und private Akteure.
Das Projekt verfolgt deshalb zwei Ziele:
Es soll untersucht werden, wie die BNetzA und die Landesbehörden Vollzugsprobleme bei der Umsetzung des Gasnetzzugangsmodells des § 20 Abs. 1b EnWG bewältigen. Es wird angenommen, dass sich Informations-, Ressourcen- und Sanktionsmängel negativ auf die Effektivität und Effizienz des Vollzugs auswirken. Um diese Mängel, insbesondere Informationsasymmetrien, abbauen zu können, ist die BNetzA letztendlich auf die Kooperationsbereitschaft der Netzbetreiber angewiesen.
Ferner ist zu prüfen, inwieweit Kooperationsansätze wie die KoV eine brauchbare Alternative zum europäischen Regulierungsansatz darstellen. Es wird angenommen, dass Kooperationsstrategien besser geeignet sind, bestehende Informations-, Ressourcen- und Sanktionsmängel zu bewältigen, als die Regulierungsstrategie der Kommission. Grundsätzlich setzt der Einsatz von Kooperationsmechanismen aber voraus, dass diese rechtsstaatliche Legitimitäts- und Transparenzerfordernisse erfüllen. Letzteres erscheint bei der KoV zweifelhaft.
Es werden rechtswissenschaftliche und sozial-, insbesondere verwaltungswissenschaftliche Methoden für die Untersuchung verwendet. Im Zentrum stehen hierbei Experteninterviews und eine schriftliche Befragung.
Das Sample der Experteninterviews soll Vertreter der zuständigen Beschlusskammer und Fachreferate der BNetzA, einzelner Landeswirtschaftsministerien als Landesregulierungsbehörden, der Verbundunternehmen, Stadtwerke sowie unabhängige Gashändler umfassen.
Das Sample der schriftlichen Befragung soll ausgewählte Marktakteure wie Ferngasunternehmen, Kommunen, unabhängige Gasimporteure, unabhängige Gashändler, Großverbraucher und Verbraucherverbände umfassen.