Projektdetails

Ziekow / Sicko:
Bestandsaufnahme von Gütesiegeln, Qualitätscharten und Verhaltenskodizes mit Geltung im Land Rheinland-Pfalz
Laufzeit: 01.06.2008 bis 31.01.2009

Anlass/Problemrelevanz

Die Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt (Dienstleistungsrichtlinie - DLRL) ist Bestandteil der zweiten Stufe der "Binnenmarktstrategie für den Dienstleistungssektor", durch die im Rahmen des sog. Lissabon-Prozesses Hemmnisse im Dienstleistungsbereich beseitigt werden sollen. Ziel des Lissabon-Prozesses ist es, die Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen, der zur Erzielung eines dauerhaften Wirtschaftswachstums mit mehr und besseren Arbeitsplätzen in der Lage ist. Im Rahmen des durch die DLRL vorgesehenen Maßnahmenbündels trifft dabei deren fünftes Kapitel unter der Überschrift "Qualität der Dienstleistungen" u. a. Regelungen zu Qualitätssicherungsmaßnahmen (Art. 26 DLRL). Das im siebenten Kapitel aufgestellte "Konvergenzprogramm" verpflichtet die Mitgliedstaaten u.a., die Ausarbeitung von Verhaltenskodizes anzuregen (Art. 37 DLRL).

Die Anforderungen des Art. 26 DLRL sind dem Ziel verpflichtet, die Transparenz zu erhöhen und sicherzustellen, dass Bewertungen der Qualität der angebotenen und erbrachten Dienst-leistungen sich auf vergleichbare Kriterien stützen (Erwägungsgrund 102).

Zielstellung und Forschungsfragen

Sofern die Verwaltung über genaue Kenntnis der genannten Gütesiegeln etc verfügt, kann im Einklang mit den Anforderungen der Art. 26 Abs. 2, Art. 37 Abs. 2 DLRL sichergestellt werden, dass den Dienstleistungserbringern und -empfängern die Informationen über die Bedeutung bestimmter Gütesiegel und die Voraussetzungen zur Verleihung der Gütesiegel und sonstiger Qualitätskennzeichen für Dienstleistungen leicht zugänglich sind. Desgleichen können, sofern die Bestandsaufnahme einen entsprechenden Handlungsbedarf aufzeigen sollte, an der jeweiligen Stelle begleitende Maßnahmen zur Förderung weiterer freiwilliger Qualitätssicherungssysteme gemäß Art. 26 Abs 1, Art. 37 Abs. 1 DLRL ergriffen werden; durch Information über und Transparenz der verwendeten Gütesiegel etc. wird gleichzeitig auch die Verbraucherposition gestärkt.

Vor diesem Hintergrund soll untersucht werden

  1. welche Dienstleistungsbereiche im System des Code "Nomenclature of economic activities" (NACE) von der Dienstleistungsrichtlinie erfasst sind;
  2. wie die dienstleistungsbezogenen Gütesiegel etc. von anderen Instrumenten, insbesondere von warenbezogenen Siegeln oder Kennzeichen mit anderer, nicht qualitätsbezogener (z. B. sozialer) Zielrichtung abzugrenzen sind;
  3. wer die Kreatoren von Gütesiegeln etc. sind;
  4. welche Gütesiegel, Qualitätscharten und Verhaltenskodizes in Rheinland-Pfalz vorhanden sind;
  5. wie sich die ermittelten Gütesiegel etc. nach Branche, Bedeutung und statuierten Anforderungen gliedern lassen.

Vorgehen

Die relevanten Daten werden durch Internetrecherche, Fragebögen und Interviews erhoben, entsprechend aufbereitet und sodann nach Branche, Bedeutung und statuierten Anforderungen dargestellt.



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