Projektdetails

Ziekow / Windoffer:
Verfahren der Folgenbewertung als Instrument der rechtlichen Sicherung von Nachhaltigkeit
Laufzeit: 01.07.2007 bis 30.09.2011

1. Hintergrund

Nachhaltige Entwicklung ist vielfach erklärtes Leitziel und Gegenstand politischer Strategien mit Programmsatzcharakter. Einen Ansatz zur Effektuierung des Nachhaltigkeitsziels bildet die Untersuchung der Möglichkeiten des Einsatzes und der Steuerung von Instrumenten der Folgenabschätzung unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Nachhaltigkeitsdimension. Um diese querschnittsartige Thematik hinreichend zu durchdringen, darf die Perspektive nicht, wie gegenwärtig vielfach der Fall, auf bestimmte gegenständliche Bereiche, Akteurskreise, Handlungsformen und etwa die ökologische Dimension verengt werden. Vielmehr bedarf es einer breiter angelegten Analyse unter Herausarbeitung der gemeinschaftsrechtlichen und verfassungsrechtlichen Prämissen für Folgenorientierungen aller drei Gewalten und der systematischen Analyse des Gefüges politischer und administrativer Steuerung in verschiedenen Bereichen staatlichen Handelns und mittels unterschiedlicher Handlungsformen, um auf diese Weise die steuerungstheoretisch erwünschten Abstraktionen zu gewinnen.

2. Ziele/Forschungsfragen

Zur Ermittlung der Potentiale einer Steuerung von nachhaltigkeitsorientierten Folgenabschätzungsprozessen bedarf zunächst der Klärung, welche gemeinschaftsrechtlichen und verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Ermittlung, Bewertung und Berücksichtigung von Realfolgen durch die Akteure der drei Staatsgewalten bestehen. Es schließt sich die Frage an, in welchen Bereichen staatlichen Handelns, auf welchen Rechtsgebieten und auf welcher rechtlichen Grundlage Verfahren der Folgenabschätzung implementiert worden sind, und welche Organisationsstrukturen, Verfahrensarrangements und rechtlichen Steuerungsinstrumente hierbei zum Einsatz kommen. Anschließend ist zu untersuchen, mit welchen Mitteln und in welchem Umfang eine rechtliche Steuerung von Folgenabschätzungsprozessen möglich und geboten ist, desgleichen, welche Verfahren und Kriterien die Akteure bei der Festlegung von Untersuchungsrahmen und Methodenwahl zu beachten haben.

3. Vorgehen

Einführend bedarf es einer interpretatorischen Auseinandersetzung mit dem Begriff "Nachhaltigkeit" und den damit verbundenen Zielsetzungen.

Die Herausarbeitung der gemeinschaftsrechtlichen und verfassungsrechtlichen Soll-Vorgaben erfolgt nach den "klassischen" juristischen Auslegungsmethoden unter Heranziehung der üblichen Quellen (Gesetzestexte und -materialien, Rechtsprechung und Literatur). Zur anschließenden Analyse des Ist-Zustands ist anhand von Referenzgebieten zu untersuchen, wo de iure oder de facto bereits nachhaltigkeitsorientierte Folgenabschätzungen durchgeführt werden und - falls eine gezielte Institutionalisierung überhaupt erfolgt ist - auf welcher materiell- und verfahrensrechtlichen sowie organisatorischen Basis. Hierzu kommt ergänzend zur rechtlichen Analyse eine Befragung von Akteuren in Betracht, die mit den betreffenden Verfahren befasst sind.

Die gewonnenen Erkenntnisse kondensieren in einer Bilanzierung und Bewertung

  1. der empirisch untersuchten Instrumente mit Blick auf vorhandene rechtliche Vorgaben und
  2. der Potentiale einer rechtlichen Steuerung von Folgenabschätzungsprozessen. Hier steht unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Entscheidungsperspektiven der jeweiligen staatlichen Organe zum einen die Wahl der Regelungsinstrumente und zum anderen die Reichweite der Regelung, insbesondere im Hinblick auf die Vorgabe von Kriterien betreffend den Umfang der Folgenabschätzung und das anzuwendende methodische Instrumentarium im Mittelpunkt der Betrachtung.

4. Ergebnisse

Erwartete Ergebnisse sind:

  1. ein wissenschaftlich anschlussfähiger Beitrag zur Gewinnung eines "Allgemeinen Teils" des Rechts der Folgenabschätzungen und erste Vorarbeiten zur Entwicklung einer Rechtsmethodologie und -dogmatik von Folgenabschätzungen, desgleichen die Erweiterung des Verständnisses der Funktionen von Recht im Zuge der Perspektivenerweiterung von der rechtsakt- und kontrollbezogenen zur handlungs- und wirkungsorientierten Betrachtung;
  2. ein Beitrag zur Verfahrenssicherheit und Effektuierung des Nachhaltigkeitsziels durch die empirische Aufarbeitung, Systematisierung und rechtliche Analyse von Folgenabschätzungsprozessen und die daraus erfolgende Ableitung von Verfahrensstrukturen für die staatlichen Akteure;
  3. mit dem Hinwirken auf Verfahrenssicherheit und effektivere Verankerung des Nachhaltigkeitsziels durch die Verwaltung zugleich ein Beitrag zu gesellschaftlichem Nutzen.


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