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Dr. Jonas Botta (FÖV) als Sachverständiger im Innenausschuss des Deutschen Bundestages angehört

Der Ausschuss für Inneres und Heimat des Deutschen Bundestages hat Dr. Jonas Botta (Forschungsreferent) als Sachverständigen zum Gesetzentwurf des Polizeibeauftragtengesetzes (BT-Drs. 20/9148) angehört. Dr. Botta stand dem Ausschuss insbesondere mit seiner Expertise auf den Gebieten des Verfassungs- und Sicherheitsrechts zur Verfügung. In seiner Stellungnahme sprach er sich u.a. für ein einheitliches Eingaberecht für Bürgerinnen und Bürger sowie Polizeibeschäftigte, eine Stärkung der unabhängigen Amtsausübung, ein umfassendes Akteneinsichtsrechts und ein Zeugnisverweigerungsrecht des Polizeibeauftragten aus.

Die Stellungnahme zum Gesetzentwurf ist hier online abrufbar.

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