Kommunales Vermögen - Kommunale Finanz- und Vermögensverwaltung unter Knappheitsbedingungen
Grundlage des Projekts ist die Feststellung, dass die angespannte Finanzlage der Kommunen, der Trend zu Privatisierungen und Impulse des internationalen Rechts (insb. GATS) in der Kommunalwirtschaft zu einer fortschreitenden Reduzierung des kommunalen Vermögensbestandes führen. Vor diesem Hintergrund sollen Ursachen und rechtliche Ausgangslage analysiert und das Kommunalvermögens-recht dogmatisch fortentwickelt werden. Das geltende Normenprogramm (insb. das kommunale Haushaltsrecht und die Gemeindeordnungen) kann, so die Arbeitshypothese, neue Formen des Umgangs mit Kommunalvermögen nicht sachgerecht erfassen und ist nur bedingt dazu geeignet, die kommunale Vermögensverwaltung und die Veräußerungsprozesse zu steuern.
Die krisenhafte Vermögenslage der Kommunen wirft vor allem die Frage auf, wie diese verbessert werden kann. Die Verbesserung ist auch rechtlich geboten, denn aufgrund ihres Selbstverwaltungsrechts steht der einzelnen Gemeinde ein eigener Gestaltungsspielraum zu, der wiederum eine entsprechende finanzielle Ausstattung voraussetzt. Um einen Beitrag zur Antwort auf die Frage zu leisten, wie die Vermögenslage der Kommunen verbessert werden kann, werden im Rahmen des Projekts entsprechende Konzepte und Maßnahmen aus der Praxis untersucht. Diese Konzepte und Maßnamen werden durch die kommunalen Spitzenverbände, durch die Politik, durch Stiftungen, Beratungsunternehmen und Kanzleien sowie nicht zuletzt durch einzelne kreative und experimentierfreudige Gemeinden vorgeschlagen bzw. bereits praktiziert, ohne allerdings ausreichend rechtswissenschaftlich begleitet zu werden.
Für konstruktive Vorschläge zur Verbesserung der Vermögenslage der Kommunen bieten sich zwar grundsätzlich sowohl die Einnahmen- als auch die Ausgabenseite an. Der Fokus des Projekts liegt jedoch auf der Einnahmenseite, denn auf dieser ist die Praxis besonders innovativ.