Anke Wilden
Universität Gießen
Die außeruniversitäre Forschung ist in weiten Teilen nicht gesetzlich geregelt. Vielmehr spielen allgemeine Verwaltungsvorschriften oder Vereinbarungen eine Rolle. Dies betrifft neben der Forschungsförderung auch die Organisation der außeruniversitären Forschung. Ein allgemeines Forschungsorganisationsgesetz oder ein allgemeines Forschungsförderungsgesetz kennt die deutsche außeruniversitäre Forschung bisher nicht.
In dem Dissertationsvorhaben soll zum einen der Frage nachgegangen werden, ob dieser Zustand den verfassungsrechtlichen Anforderungen der Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 III 1 GG) genügt, oder ob es nicht vielmehr eines allgemeinen Forschungsgesetzes bedarf. Zum anderen soll auch die rechtspolitische Sicht beleuchtet werden, um so umfassend die Vor- und Nachteile einer gesetzlichen Regelung analysieren zu können. Ausgehend von der Frage, welche Bereiche der außeruniversitären Forschung einer gesetzlichen Regelung bedürfen, soll in einem ersten Teil die Organisation der außeruniversitären Forschung und in einem zweiten Teil die Forschungsförderung näher untersucht werden. Neuere Entwicklungen hin zu einem entsprechenden Gesetz werden in einem weiteren Teil behandelt.