Dr. iur. Margrit Seckelmann, M. A.
(Geschäftsführerin)
Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) Speyer
Beeinflusst durch neue Methoden der Verwaltungssteuerung werden in jüngerer Zeit den Universitäten und Forschungseinrichtungen jenseits der klassischen Bereiche akademischer Selbststeuerung zunehmend weitere Selbstregelungskompetenzen zugestanden. Angesichts defizitärer öffentlicher Haushalte wird in Deutschland unter Bezug auf internationale Vorbilder eine Optimierung der Ressourcenverwendung durch Universitäten und Forschungsinstitute angestrebt. Weil eine inputorientierte Steuerung suboptimale Ergebnisse gezeitigt hat, gilt vielen die Umstellung auf eine Outputsteuerung und damit auf eine Ergebnis- statt einer Verfahrenskontrolle als Mittel der Wahl. Evaluationen werden von ihren Befürwortern oftmals als Königsweg zum Abbau eines Wissensgefälles bei der Zuweisung von Mitteln und der Dezentralisierung von Verantwortlichkeiten gepriesen. Die Zielsetzung von Evaluationen bestehe darin, Informationen zu verobjektivieren und somit Transparenz herzustellen. Unter dem Gesichtspunkt der demokratischen Legitimation erweisen sich diese Empfehlungen indes als nicht unproblematisch.
Der Auswahl der Methoden und Verfahren, der Besetzung der Gremien, den Arten und Weisen der Gewinnung von monetären und nichtmonetäre Informationen kommt daher eine zentrale Rolle zu. Zugleich stellen sich Fragen der rechtlichen Qualifikation dieser Evaluationsverfahren und der daraus resultierenden Empfehlungen. Neben einer Betrachtung für Deutschland soll für die konkrete rechtliche Beurteilung dieser Verfahren – und eine mögliche Ableitung rechtspolitischer Vorschläge – ein Rechtsvergleich mit ausgewählten anderen Wissenschaftssystemen unternommen werden.