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Die Entscheidungslehre als Lehre vom Zustandekommen von Entscheidungen ist für die öffentliche Verwaltung von großer Bedeutung, da verwalten in erster Linie bedeutet, dass verbindliche Entscheidungen getroffen werden müssen. Diese müssen gemäß dem Rechtsstaatsprinzip auch korrekt ausfallen. Es muss daher gewährleistet werden, dass Verwaltungsentscheidungen stets alle wichtigen Aspekte berücksichtigen. Vor allem bei Ermessensentscheidungen oder anderen Entscheidungen mit Spielraum, muß dafür gesorgt werden, dass die jeweils beste Alternative ausgewählt wird. Verwaltungsentscheidungen müssen rational sein. Dies zu gewährleisten ist bisher Aufgabe der juristischen Methodenlehre, des gesunden Menschenverstandes und des Verwaltungsverfahrens gewesen. Trotz dieser Hilfsmittel hat die Realität gezeigt, dass Menschen häufig undurchdacht, emotional und damit irrational entscheiden, auch in Verwaltungsentscheidungen. Bedingt durch kognitive Wahrnehmungsschwächen und Fehler bei der Bewertung und Einschätzung von Informationen, sind menschliche Entscheidungen häufig irrational und falsch.

Dies gilt besonders in der heutigen Zeit, in der die Informationstechnik, Datenspeicherung und das Internet den Umgang mit Informationen vollständig verändert haben. Entscheidungsträger haben nicht länger nur das Problem, überhaupt Informationen zu finden. Ihnen stehen im Gegenteil zu viele Informationen zur Verfügung und sie müssen die benötigten Informationen aus einem großen unstrukturierten Datenbestand herausfiltern.

Die Informationstechnik kann jedoch auch helfen, genau diese Probleme zu lösen. Elektronische Hilfsmittel können die Entscheidungsfindung in der öffentlichen Verwaltung  - sowohl den Entscheidungsprozess als auch das Ergebnis - qualitativ verbessern. Vor allem in den Entscheidungsphasen Informationssuche, Informationsverarbeitung und -bewertung, sowie bei der Beteiligung der Öffentlichkeit sind elektronische Hilfsmittel verwendbar.

Zur Informationssuche kann zum einen auf verwaltungsexterne Medien zurückgegriffen werden. Insbesondere das Internet und seine Dienste bieten einen beinahe unerschöpflichen Bestand an Informationen. Zum anderen können informationstechnische Lösungen wie Contentmanagement-, Dokumentenmanagement- oder Wissensmanagementsysteme dafür sorgen, dass benötigte Informationen schnell, flexibel und zuverlässig verfügbar sind. Durch die Erschließung neuer Wissensquellen und die optimale Nutzung und Pflege vorhandener Wissensquellen kann die technische Unterstützung im Bereich der Informationssuche zur Ermittlung des Sachverhalts und einschlägiger Normen für die Verbesserung der Informationsgrundlage sorgen, welche die Basis einer jeden Entscheidung darstellt.

Die Verarbeitung der ermittelten Informationen ist das Kernstück des Entscheidungsprozesses. Insbesondere bei komplexen Entscheidungen reicht die Kapazität der menschlichen Informationsverarbeitung nicht aus, um den Überblick über die komplexe Situation mit allen Facetten zu behalten. Die Informationstechnik verfügt jedoch gerade über jene Eigenschaften, die dem Menschen in diese Hinsicht fehlen: Nahezu unbegrenzte Speicherfähigkeit und Rechenleistung, die nötig ist um die jeweiligen Beziehungen im Informationsgeflecht einer komplizierten Entscheidung abzubilden. So kann der Entscheidungsprozess graphisch dargestellt und kontextorientierte Beziehungen aufgezeigt werden. Die Geeignetheit von Entscheidungsalternativen kann ausgerechnet werden und sogar das menschliche Entscheidungsergebnis kann mit Hilfe eines Expertensystemes simuliert werden. Die Verwendung von Software zur Informationsverarbeitung und  -aufbereitung erleichtert den Überblick über schwierige und vielschichtige Entscheidungssituationen. Zusammenhänge und Wirkungsbeziehungen lassen sich so offenlegen und in angemessener Art und Weise berücksichtigen. Durch graphische Modelle wird die Kreativität bei der Erarbeitung von Alternativen gefördert, ebenso wie gewährleistet wird, dass keine wichtigen Aspekte aus Versehen unbeachtet bleiben. Die Gefahr von Fehlentscheidungen sinkt und die Rationalität des Entscheidungsprozesses wird gesteigert.

Dritter Ansatzpunkt für elektronische Entscheidungsunterstützung ist die Beteiligung der Öffentlichkeit bei Planungs- und Genehmigungsentscheidungen. Die Software zur Unterstützung des Vorganges der Öffentlichkeitsbeteiligung muß daher eine Schnittstelle zwischen der Verwaltung und den zu beteiligenden Bürgern schaffen. Als Medium fungiert in diesem Fall das Internet, die Verbindung wird in Form von Diskussionsforen geschaffen. In diesen Kommunikationseinheiten kann ein Austausch an Informationen und Positionen zwischen Bürgern und der Verwaltung, zwischen Bürgern untereinander und – sofern notwendig – auch zwischen Bürgern, Verwaltung und einem konfliktmittelnden Dritten, einem Mediator oder einem Moderator stattfinden.

Durch internetgestützte Planungs- und Beteiligungssoftware ist es möglich, die äußerst komplexe Situation und den daraus hervorgehenden Diskurs zu strukturieren und somit übersichtlicher zu gestalten. Zudem erlangt die entscheidende Behörde aus erster Hand wertvolle Informationen über das Planungs- oder Genehmigungsvorhaben. Die Diskussion kann in schriftlicher Form sachlicher und präziser, möglicherweise auch ehrlicher geführt werden.

Da auf diese Weise mehr und bessere Informationen zur Verfügung stehen als im Rahmen herkömmlicher Verfahren, führt dies zu einem direkten positiven Effekt auf die Entscheidungsfindung. Die Entscheidung selbst hat größere Chancen von einer breiten Öffentlichkeit akzeptiert zu werden, da der gesamte Entscheidungsprozess und auch die spätere Begründung transparenter und damit plausibler gestaltet werden können. Rein quantitativ kann über das Internet eine größere Anzahl von Bürgern beteiligt werden, sodass auch aus diesem Grund eine größere Akzeptanzbasis zu erwarten ist. Insgesamt sind sowohl die internetbasierte Planungsbeteiligung wie auch die Online-Mediation vielversprechende Ansätze, um den Entscheidungsprozess bei komplexen Verwaltungsentscheidungen zu vervollkommnen.

Die rechtlichen Bedenken halten sich im Hinblick auf informationstechnische Entscheidungshilfsmittel in Grenzen. Der größte Teil der Entscheidungshilfen, insbesondere bei der Informationssuche und der graphischen und kontextbezogenen Aufbereitung dieser Informationen, bewegt sich im Rahmen der bestehenden Vorschriften. Dies gilt vor allem weil der Software in der Regel lediglich unterstützende Funktionen zukommt. Der Entscheidungsprozess selbst verbleibt in der menschlichen Sphäre, die künstliche Intelligenz verhilft dem Menschen lediglich zur optimalen Nutzung aller vorhandenen Ressourcen. Anders verhält es sich jedoch beim Einsatz von juristischen Expertensystemen, die in der Lage sind eine menschliche Entscheidung zu ersetzen. Hier bedarf es aufgrund deren grundrechtlicher Relevanz einer gesetzlichen Regelung, die besagt, dass die letztliche Entscheidungsbefugnis beim Menschen liegen muss. Eine weitere gesetzliche Neuregelung wäre - wenn auch nicht zwingend erforderlich - so doch wünschenswert: Zwar ist die Hinzuziehung Dritter in das Verwaltungsverfahren ebenso zulässig wie die ergänzende Abwicklung des Beteiligungsverfahrens über das Internet – solange der „normale Verfahrensablauf gewährleistet bleibt - der rechtlichen Klarheit halber sollten jedoch eindeutige Regelungen geschaffen werden, die die Zulässigkeit dieser Instrumente regeln oder sogar in Form einer Soll-Vorschrift fordern. Insgesamt wäre es wünschenswert, wenn im Rahmen des Verwaltungsverfahrensgesetzes zur Nutzung der Informationstechnik zur Entscheidungsfindung – etwa nach dem Vorbild des BayIuKG – angeregt würde.

 

Ausblick

Die Nutzung der beschriebenen Entscheidungsunterstützungssysteme und -anwendungen ist zwar vielversprechend aber noch nicht flächendeckend im Einsatz. Einzelne Lösungen werden bereits in der Praxis verwendet, für andere gibt es zumindest erfolgversprechende Pilotprojekte. Eine weitreichende Versorgung mit entsprechenden Tools dürfte zum einen an der mangelnden Bereitschaft zur Nutzung liegen. Zum anderen kann jedoch auch die kritische finanzielle Lage dafür verantwortlich gemacht werden, dass sich elektronische Entscheidungsunterstützung eher schleppend verbreitet. Langfristig gesehen wird die öffentliche Verwaltung jedoch nicht darum herum kommen, Entscheidungshilfesoftware flächendeckend einzusetzen. Schon allein das Rechtsstaatsprinzip sowie die Verpflichtung zur effektiven und effizienten Gestaltung des Verfahren verpflichten die Verwaltung zur bestmöglichen Ausnutzung aller Ressourcen.

Es bleibt also zu hoffen, dass trotz angespannter Finanzlage und auch möglicher Widerstände im personellen Bereich die Implementation informationstechnischer Entscheidungshilfen in der öffentlichen Verwaltung gelingt. Dem Entscheidungsfindungsprozess würde dies ebenso zugute kommen wie der Qualität des Entscheidungsergebnisses. Es wäre schön, den Gesetzgeber mittels entsprechender gesetzlicher Vorschriften einen ersten Schritt machen zu sehen, der signalisiert, dass auch der Entscheidungsprozess in der öffentlichen Verwaltung im Informationszeitalter angekommen ist.