Abgeschlossenes Forschungsprojekt
Rechtsvergleich kommunale Doppik“

Forschungsprojekt Rechtsvergleich kommunale Doppik“

Das Projekt Analyse und Evaluation des neuen doppischen kommunalen Haushaltsrechts war aufgrund des Drittmittelprojekts Rechtsvergleich kommunale Doppik (Projektträger: Bertelsmann Stiftung und die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement KGSt)
vom 01.09.2007 bis 31.08.2008 ausgesetzt.
 

Ziel des Projekts Rechtsvergleich kommunale Doppik“ war es, die Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens in Deutschland konstruktiv zu begleiten und auf eine Standardisierung der in den Bundesländern unterschiedlichen Modelle der Gemeindehaushaltsverordnungen  (…) und ggf. grundlegenden Regelungen der Gemeindeordnungen / Kreisordnungen hinzuwirken.

                                  Auszug aus der Präambel des Forschungsvertrags



Das Projekt war geleitet durch den Gedanken, dass nur
einheitliche Vorschriften auch künftig eine interkommunale Vergleichbarkeit über Ländergrenzen hinweg sowie eine effiziente Umsetzung des Ressourcenverbrauchsmodells gewährleisten.


Das deutsche Forschungsinstitut wurde von den Projektträgern mit der wissenschaftlichen Begleitung beauftragt. Es hat in ausgewählten Themenfeldern einen Vergleich der bestehenden Rechtsgrundlagen und
soweit möglich eine Folgenabschätzung der unterschiedlichen haushaltsrechtlichen Regelungen durchgeführt. Die gewonnenen Erkenntnisse waren für das Projektteam der Ausgangspunkt, um Vorschläge für eine mögliche Harmonisierung zu formulieren.

Die Besonderheit des Projekts bestand bzw. besteht darin, dass erstmalig das kommunale Haushaltsrecht aller Länder vergleichend analysiert wurde
erst dadurch trat die tatsächliche Tiefe der Heterogenität in den Länderkonzepten zutage.


Die wissenschaftlichen Gutachten sind in die Arbeit einer KGSt-Arbeitsgruppe bestehend aus erfahrenen kommunalen Praktikern (ProjektleiterInnen Doppik, Kämmerer, Finanzdezernenten) sowie in den Beirat des Projektes eingeflossen, welcher mit Politikern, Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, Vertretern von Innenministerien und Rechnungshöfen sowie mit Wissenschaftlern besetzt war.
Beide Projektgremien dienten der Sicherung der wissenschaftlichen Ergebnisse. Außerdem sorgten sie für einen Informationsinput an die Projektträger und die wissenschaftliche Begleitung. Des Weiteren hat der Projektbeirat
aufbauend auf den wissenschaftlichen Gutachten seinerseits Vorschläge zur Harmonisierung verabschiedet. Die heterogene Zusammensetzung des Gremiums stellte sicher, dass ein Konsens gefunden wird, der von möglichst vielen Seiten getragen werden kann.

Zum Ende des Projekts wurden die Gutachten des FÖV zu einem Speyerer Forschungsbericht zusammengefasst. Dieser dient einerseits als erste Bestandsaufnahme des durch den Föderalismus höchst unterschiedlich ausgestalteten kommunalen Haushaltsrechts. So werden Stärken und Schwächen der unterschiedlichen Länderkonzepte aufgezeigt. Andererseits kann der Bericht durch den thematischen Bezug auch als Grundlage für einen länderübergreifenden Austausch von Praktikern dienen – insbesondere, da bestehende Unterschiede hinsichtlich Terminologie, Gliederungen der Verbundrechnungen sowie bei den Ansatz- und Bewertungsregeln erläutert werden. Der Forschungsbericht regt dazu an, alle Anstrengungen auf sich zu nehmen, um eine vergleichbare Heterogenität bei der nun anstehenden bzw. z. T. bereits initiierten Einführung der ressourcenorientierten Systematik auf staatlicher Ebene zu vermeiden.

Das Gesamtprojekt wurde im Mai 2009 mit einer Abschlussveranstaltung in Berlin unter dem Titel
Chance in der Finanzkrise einheitliche Doppik als kommunales Steuerungsmodell offiziell abgeschlossen.
 



Hierzu weiterführende Links:

Website des FÖV-Projekts Rechtsvergleich Doppik   

Bestell- und Downloadmöglichkeit des Speyerer Forschungsberichts 260 Rechtsvergleich kommunale Doppik

Link www.doppikvergleich.de der Projektträger

Datenbank zum kommunalen Haushaltsrecht der Bundesländer

 


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