Abgeschlossenes Forschungsprojekt
„Rechtsvergleich kommunale Doppik“
Das Projekt
„Analyse und
Evaluation des neuen doppischen kommunalen Haushaltsrechts“ war aufgrund
des Drittmittelprojekts
„Rechtsvergleich
kommunale Doppik“ (Projektträger:
Bertelsmann Stiftung und die
Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement KGSt)
vom
01.09.2007 bis 31.08.2008 ausgesetzt.
Ziel des Projekts „Rechtsvergleich kommunale Doppik“ war es, „die Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens in Deutschland konstruktiv zu begleiten und auf eine Standardisierung der in den Bundesländern unterschiedlichen Modelle der Gemeindehaushaltsverordnungen (…) und ggf. grundlegenden Regelungen der Gemeindeordnungen / Kreisordnungen hinzuwirken.“
Das deutsche Forschungsinstitut wurde von den Projektträgern mit der
wissenschaftlichen Begleitung beauftragt. Es hat in ausgewählten
Themenfeldern einen Vergleich der bestehenden Rechtsgrundlagen und
– soweit möglich
– eine
Folgenabschätzung der unterschiedlichen haushaltsrechtlichen
Regelungen durchgeführt. Die gewonnenen Erkenntnisse waren für das
Projektteam der Ausgangspunkt, um Vorschläge für eine mögliche Harmonisierung
zu formulieren.
Die Besonderheit des Projekts bestand bzw. besteht darin, dass
erstmalig das kommunale Haushaltsrecht aller Länder
vergleichend analysiert wurde
–
erst dadurch trat die tatsächliche Tiefe der Heterogenität in
den Länderkonzepten zutage.

Die wissenschaftlichen Gutachten sind in die Arbeit einer KGSt-Arbeitsgruppe bestehend aus erfahrenen kommunalen Praktikern
(ProjektleiterInnen Doppik, Kämmerer, Finanzdezernenten) sowie in den
Beirat des Projektes eingeflossen, welcher mit Politikern,
Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, Vertretern von
Innenministerien und Rechnungshöfen sowie mit Wissenschaftlern
besetzt war.
Beide Projektgremien
dienten der Sicherung der wissenschaftlichen Ergebnisse. Außerdem
sorgten sie für einen Informationsinput an die Projektträger und
die wissenschaftliche Begleitung. Des Weiteren hat der Projektbeirat
–
aufbauend auf den wissenschaftlichen Gutachten
–
seinerseits Vorschläge zur Harmonisierung verabschiedet. Die
heterogene Zusammensetzung des Gremiums stellte sicher, dass ein
Konsens gefunden wird, der von möglichst vielen Seiten getragen
werden kann.
Zum
Ende des Projekts wurden die Gutachten des FÖV zu einem
Speyerer
Forschungsbericht zusammengefasst. Dieser dient einerseits als erste
Bestandsaufnahme des durch den Föderalismus höchst unterschiedlich
ausgestalteten kommunalen Haushaltsrechts. So werden Stärken und Schwächen der
unterschiedlichen Länderkonzepte aufgezeigt. Andererseits kann der
Bericht durch den thematischen Bezug auch als Grundlage für einen
länderübergreifenden Austausch von Praktikern dienen
– insbesondere, da
bestehende Unterschiede hinsichtlich Terminologie, Gliederungen der
Verbundrechnungen sowie bei den Ansatz- und Bewertungsregeln
erläutert werden.
Der Forschungsbericht regt dazu an, alle Anstrengungen auf sich zu
nehmen, um eine vergleichbare
Heterogenität bei der nun anstehenden bzw. z. T. bereits initiierten
Einführung der ressourcenorientierten Systematik auf staatlicher
Ebene zu vermeiden.
Das Gesamtprojekt wurde im Mai 2009 mit einer Abschlussveranstaltung
in Berlin unter dem Titel
„Chance
in der Finanzkrise
– einheitliche Doppik als kommunales
Steuerungsmodell“ offiziell abgeschlossen.
Hierzu weiterführende Links:
Bestell- und Downloadmöglichkeit des Speyerer Forschungsberichts 260 „Rechtsvergleich kommunale Doppik“
Link www.doppikvergleich.de der Projektträger
Datenbank zum kommunalen Haushaltsrecht der Bundesländer