Analyse und Evaluation des neuen
doppischen Haushaltsrechts

Kurzbeschreibung des Forschungsprojekts

Die Reform des Haushalts- und Rechnungswesens und damit die Schaffung einer doppischen Entscheidungs- und Steuerungsgrundlage für den öffentlichen Sektor sind angestoßen. Der Einführungsstand der Doppik ist jedoch auf der kommunalen und der staatlichen Ebene höchst unterschiedlich: In einigen Bundesländern ist die Umstellung auf kommunaler Ebene weitgehend abgeschlossen, während andere Länder gerade die gesetzlichen Voraussetzungen für ihre Kommunen geschaffen haben. Das im Juli 2009 verabschiedete Gesetz zur Modernisierung des Haushaltsgrundsätzegesetzes erlaubt nunmehr auch auf Länderebene, die Kameralistik durch die Doppik zu ersetzen. Einige Länder hatten jedoch bereits vorher damit begonnen, freiwillig ein doppisches (Haushalts- und) Rechnungswesen zu implementieren bzw. parallel zur Kameralistik zu führen.

Unterschiede gibt es jedoch nicht nur im Zeitplan, sondern auch in der Ausgestaltung des doppischen Konzepts in Form konkreter haushaltsrechtlicher Regelungen. Während alle doppischen Konzepte auf dem Grundmodell des integrierten Verbunds in Planung und Rechnung beruhen, gibt es doch erhebliche länderspezifische Besonderheiten bezüglich der Terminologie, der Gliederung der Verbundelemente, der Bewertung und dem Ausweis von Vermögens- und Schuldenpositionen sowie in den Regelungen zur Herstellung eines Haushaltsausgleichs.

Ziel des Forschungsprojekts ist es, nach Bestandsaufnahme des neuen doppischen Haushaltsrechts auf kommunaler und staatlicher Ebene dieses anhand eines zu erarbeitenden konzeptionellen Fundaments zu analysieren und zu evaluieren. Die Vielfalt an bereits vorhandenen doppischen Regelungen soll auf eine gemeinsame Basis gestellt werden. Ferner ist es vorgesehen, auch einen Vorschlag zur Harmonisierung zu unterbreiten. Hierbei werden auch die Entwicklungen im internationalen öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesen sowie deren mögliche Einflüsse betrachtet. Grundsätzlich sollen die tatsächlichen Informationsbedürfnisse einer öffentlichen Verwaltung und die Notwendigkeit einer Unterscheidung zur privatwirtschaftlichen Rechnungslegung sowie daraus resultierende öffentliche Spezifika erarbeitet werden.

 

Erwartete Ergebnisse:

  • Konzeptionelle Fundierung des neuen doppischen Haushaltsrechts
    Welche Informationen benötigt eine öffentliche Verwaltung tatsächlich?;

  • Messung bestehender haushaltsrechtlicher Konzepte anhand der erarbeiteten konzeptionellen Basis;

  • Auf den vorherigen Punkten aufbauend: Aufzeigen von bundesweiten Harmonisierungsmöglichkeiten im doppischen Haushaltsrecht;

  • Beleuchten von Schnittpunkten zum internationalen öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesen sowie zum kaufmännischen Rechnungswesen, aber auch Formulierung notwendiger Spezifika.
     


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