Begleitende Gesetzesfolgenabschätzung zur Kommunal- und Verwaltungsreform in Rheinland-Pfalz
Im Jahr 2009 hat die rheinland-pfälzische Landesregierung zwei Gesetzentwürfe für eine Kommunal- und Verwaltungsreform vorgelegt. Im Vordergrund des Reformvorhabens steht die Stärkung der Leistungsfähigkeit, der Verwaltungskraft und der Wettbewerbsfähigkeit der Kommunen. Das Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation in Speyer (InGFA) wurde zusammen mit dem Lehrstuhl für Stadt-, Regional- und Umweltökonomie an der TU Kaiserslautern mit der Durchführung einer begleitenden Gesetzesfolgenabschätzung beauftragt, um die beiden vorliegenden Regelungsentwürfe auf ihre Wirkungen einerseits und ihren Zielerreichungsgrad andererseits hin zu überprüfen. Dazu gehört auch die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen, wie der Zielerreichungsgrad der beiden Gesetzentwürfe gegebenenfalls erhöht werden kann. Dabei konzentriert sich die begleitende Gesetzesfolgenabschätzung auf fünf für die Wirkungsanalyse ausgewählte Schwerpunktbereiche des Reformvorhabens:
- freiwilliger Zusammenschluss / Fusion
- Interkommunale Kooperation
- Experimentierklausel
- Bürgerbegehren
- Aufgabenverlagerung
Auf Grundlage der amtlichen Bevölkerungsstatistik wurden die Kommunen entsprechend ihres Betroffenheitsgrades kategorisiert. Gemäß den im Gesetzentwurf des Ersten Landesgesetzes zur Kommunal- und Verwaltungsreform festgelegten Mindestkriterien ließen sich fünf Kategorien bilden:
- Kommunen, die nach Ansicht des Ministeriums des Innern und für Sport (ISM) einen vordringlichen Gebietsänderungsbedarf aufweisen
- Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnern, die nicht vom ISM benannt wurden
- Verbandsgemeinden mit 10.000 bis 12.000 Einwohnern, mindestens 16 Ortsgemeinden und einer Fläche von mindestens 100 qkm
- Verbandsgemeinden mit 10.000 bis 12.000 Einwohnern, weniger als 16 Ortsgemeinden und einer Fläche von weniger als 100 qkm
- Kommunen mit mehr als 12.000 Einwohnern
Auf Basis dieser Einteilung wurden insgesamt 50 Interviewkommunen ausgewählt, wobei der Schwerpunkt auf den von einer möglichen Fusion betroffenen Kommunen lag (Kategorie 1). Zur Untersuchung der Auswirkungen der geplanten Neuregelungen wurden im Rahmen von leitfadengestützten Interviews die Hauptverwaltungsbeamten der betroffenen Gebietskörperschaften zu den Themen Fusion, interkommunale Zusammenarbeit und Experimentierklausel befragt. Darüber hinaus wurde eine sekundärstatistische Analyse für die im Gesetzentwurf vorgesehene Absenkung der Quoren beim Bürgerbegehren und Bürgerentscheid vorgenommen, um zu überprüfen, inwieweit damit eine verstärkte Bürgerbeteiligung erreicht werden kann. Um die Auswirkungen des Gesetzentwurfs des Zweiten Landesgesetzes zur Kommunal- und Verwaltungsreform analysieren zu können, wurden die geplanten Aufgabenverlagerungen mit Hilfe eines teilstandardisierten Fragebogens untersucht, der an alle betroffenen Gebietskörperschaften verschickt wurde. Erste Untersuchungsergebnisse zum Thema „Fusion“ wurden auf Wunsch des Auftraggebers im Februar 2010 im Rahmen eines Zwischenberichts vorgelegt. Im April 2010 folgte der Abschlussbericht, der dann Aussagen zu allen fünf Schwerpunktbereichen enthält.
Die begleitende Gesetzesfolgenabschätzung trug dazu bei, die in den beiden Gesetzentwürfen zur Kommunal- und Verwaltungsreform vorgeschlagenen Maßnahmen im Hinblick auf ihre Wirkung und ihren Zielerreichungsgrad zu optimieren. Im Rahmen der Untersuchung wurden mögliche Probleme des Reformvorhabens aufgezeigt und Lösungsvorschläge erarbeitet. Da jedoch auch ein wesentliches Ergebnis der Untersuchung war, dass zur vollständigen Erreichung der mit dem Vorhaben verknüpften Ziele weitere Maßnahmen erforderlich werden, wurden darüber hinaus Handlungsempfehlungen für den Fortgang des Reformprozesses formuliert.
Der Abschlussbericht ist in einer Kurz- und Langfassung verfügbar.