Evaluation des Landesinformationsfreiheitsgesetzes Rheinland-Pfalz (LIFG RP)
Am 1. Februar 2009 ist in Rheinland-Pfalz das Landesinformationsfreiheitsgesetz in Kraft getreten. § 15 LIFG sieht vor, dass die Landesregierung unter Mitwirkung der kommunalen Spitzenverbände die Auswirkungen des Gesetzes überprüft und nach drei Jahren dem Landtag darüber berichtet.
Im Rahmen der Evaluation wurden zum einen die mit dem Gesetz angestrebten Ziele überprüft und zum anderen die organisatorischen, personellen und finanziellen Auswirkungen untersucht.
In der ersten Projektphase lag das Hauptaugenmerk auf der Durchführung einer partiellen Vollerhebung mittels eines Fragebogens, den alle Behörden erhalten haben, die durch das Inkrafttreten des LIFG mit Anfragen von Bürgern in Berührung kommen können. Im Herbst 2010 hat ein Workshop mit Vertretern der betroffenen Behörden und der kommunalen Spitzenverbände stattgefunden, auf dem erste Zwischenergebnisse präsentiert und diskutiert werden.
In der zweiten Projektphase wurden auf Grundlage der Workshopergebnisse die Stellen ausgewählt, für die eine vertiefende Analyse durchgeführt werden sollte. Die Datenerfassung mit Hilfe des Fragebogens wurde parallel weitergeführt.
Die Ergebnisse der Evaluation wurden dann im Juni 2012 in Form eines Abschlussberichts vorgestellt.
Der überarbeitete Bericht ist zudem als Buch im Nomos-Verlag erschienen.