Dr. jur., geb. 1960
o. Professor für Öffentliches Recht, insbesondere allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht, an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer.
Studium der Rechtswissenschaft in Bielefeld und Berlin; Erstes und zweites juristisches Staatsexamen 1985 und 1990; Promotion Dr. iur. Freie Universität Berlin 1992; Habilitation an der Freien Universität Berlin 1996; Venia legendi für die Fächer Rechts- und Verfassungsgeschichte, Öffentliches Recht, Europarecht; 1996-1997 Professor für Öffentliches Recht an der Universität Bielefeld;
Seit 1997 Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht, an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer;
Seit 2001 Direktor des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung Speyer.
Verfassungsrecht, Verwaltungsprozessrecht, Recht der Verwaltungsorganisation und des Verwaltungsverfahrens, Bau- und Fachplanungsrecht, Wirtschaftsverwaltungs- und Umweltrecht.